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16.02.2022 - Befragungen zum Zensus 2022 starten im Mai – Ausgewählte haben Auskunftspflicht Per Zufallsgenerator zur Volksbefragung

Eine Frau tippt mit dem Zeigefinger gegen die Scheibe. Der Finger tippt auf die Aufschrift "2022". Darüber steht in verschwommener Schrift "2021" und drunter "2023". Im Hintergrund steht in verschwommener Schrift "Zensus".
Zensus 2022
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Dieses Jahr findet der Zensus 2022 statt. Der Zensus ist eine Volksbefragung mit der festgestellt wird, wie viele Menschen in den einzelnen Gemeinden in der Bundesrepublik leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Verantwortlich sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Sie beziehen zunächst bereits vorhandenen Daten aus den Verwaltungsregistern. Zusätzlich werden aber noch weitere Daten benötigt, die durch die Befragung von Bürgerinnen und Bürgern gewonnen werden. Für den Zensus 2022 werden ungefähr zehn Prozent der Bevölkerung durch einen Zufallsgenerator ausgewählt und befragt. 

 

Ziel und Zweck der Erhebung ist es, eine verlässliche Datenbasis für künftige Planungen zu erhalten, zum Beispiel für den Wohnungsbau, den Ausbau von Schulen, Altenheimen oder Verkehrswegen. Für eine nachhaltige Entwicklung brauchen diese Maßnahmen eine verlässliche und möglichst aktuelle Datengrundlage. Die Daten dienen auch als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Länderfinanzausgleichs, für die die Verteilung von EU-Fördergeldern, die Einteilung der Wahlkreise oder auch die Sitzverteilung im Bundesrat.

 

Die Statistischen Ämter sind auf die Unterstützung der Landkreise und der großen Kreisstädte angewiesen. Vor Ort werden kommunale Erhebungsstellen eingerichtet, die die Befragungen koordinieren und zusammen mit ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchführen. Die Erhebungsbeauftragten oder auch Interviewer sind freiwillige Helfer, die auch die Zensus-Erhebungsstelle der Stadtverwaltung Lahr ehrenamtlich beim Zensus 2022 unterstützen. Sie werden sorgfältig ausgewählt, eingestellt und geschult. Im Rahmen der Rekrutierung wird von den Interviewern beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis eingefordert.

 

Die Befragung

 

Die zufällig ausgewählten Einwohner erhalten ungefähr ein bis zwei Wochen vor dem Befragungstermin einen Brief, in dem der Termin angekündigt wird. Bei der Befragung selbst, füllen die Interviewer gemeinsam mit den Einwohnern einen Fragebogen aus.

Die Interviewer sind bezüglich der Befragungsdaten zur Geheimhaltung verpflichtet. Ein spezieller Zensus-Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit und die Zugehörigkeit zur Erhebungsstelle Lahr.

 

Die Erhebungsphase startet am 16. Mai. In Lahr werden rund 5000 Personen durch die Interviewer befragt. Die durch einen Zufallsgenerator ausgewählten Anschriften werden nach einem mathematisch-statistischen Verfahren aus allen Adressen des Gebietes erzeugt. Die ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet. Wer die Antworten verweigert, wird mit einem Zwangsgeld belegt und im schlimmsten Fall droht letztlich Erzwingungshaft, selbst, wenn man das Zwangsgeld bezahlt hat. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz zum Zensus 2022. Es besteht jedoch keine Pflicht, die Interviewer in die Wohnung eintreten zu lassen. Das Gespräch kann auch im Flur oder im Freien stattfinden. 

 

Erhoben werden im ersten Schritt Angaben zur Person, um eine amtliche Bevölkerungszahl und bestimmte Strukturdaten festzustellen. Dazu zählen zum Beispiel Vorname, Nachname, Alter und Geschlecht. Diese Angaben müssen den Interviewern vor Ort persönlich mitgeteilt werden. Im zweiten Schritt wird nach Angaben zu Familien- und Bildungsstand oder auch Haushaltsgröße gefragt. Hierzu gehören auch Informationen rund um die Wohnsituation, also zum Wohngebäude, zu Baujahr, Größe, Anzahl der Räume und Ausstattung der Unterkunft sowie zur Art der Heizung. Die individuellen Lebensverhältnisse oder persönlichen Einstellungen der Befragten werden nicht erhoben.

 

Bei diesem zweiten Schritt wird die sogenannte Online-First-Strategie verfolgt: Die Interviewer übergeben eine Internetadresse des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg mit einem Anmeldecode für die weiteren detaillierteren Fragen. Wem die Befragung online nicht möglich ist, kann die weiteren Fragen im Ausnahmefall auch telefonisch beantworten oder den Papierfragebogen per Post an die Zensus-Erhebungsstelle Lahr zurücksenden.

 

Datenschutz

 

Für den Zensus ist bei der Stadtverwaltung Lahr eine Erhebungsstelle eingerichtet worden. Diese ist von den übrigen Verwaltungsstellen durch räumliche, personelle und organisatorische Maßnahmen getrennt. Dadurch werden die strengen Datenschutzbestimmungen des Zensusgesetzes eingehalten. Die Mitarbeiter der Erhebungsstelle sind verpflichtet, das Statistikgeheimnis zu wahren und Informationen, die ihnen im Rahmen des Zensus bekannt geworden sind, geheim zu halten.

Diese Verpflichtung ist auch nach Beendigung des Zensus bindend und gilt im gleichen Umfang für die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten. Darüber hinaus unterliegen die erhaltenen Daten aus Befragungen und Verwaltungsregistern dem Statistikgeheimnis und damit strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere ist es verboten, persönliche Daten, die für den Zensus erhoben werden, an Dritte, egal ob staatliche oder nicht staatliche Stellen, weiterzugeben – beispielsweise auch nicht an das Finanzamt, das Sozialamt, die Polizei oder die Meldestellen.

 

Hygienemaßnahmen

 

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder der besonderen Situation bei der Durchführung des Zensus 2022 bewusst. Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen sind kurz, kontaktarm und können an oder vor der Tür erledigt werden. Die Erhebungsbeauftragten sind auch hier verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zum Infektionsschutz und auch zum Datenschutz einzuhalten.

Sofern das Infektionsgeschehen im Mai 2022 eine persönliche Befragung nach Maßgabe der Infektionsschutzvorgaben und unter Anwendung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht zulassen sollte, ist eine telefonische Befragung der Auskunftspflichtigen vorgesehen.