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06.05.2008 - Oberbürgermeister Dr. Müller appelliert: Blumen zum Muttertag schon am Samstag kaufen!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zu Recht haben die Mütter in der Welt einmal im Jahr einen Ehrentag. Der Muttertag wird zwar nicht in allen Ländern am gleichen Tag gefeiert, aber er hat überall auf der Erde die gleiche Bedeutung: Die Kinder bedanken sich für die Liebe und Fürsorge, die sie von ihrer Mutter bekommen. Sie bringen das Frühstück ans Bett, überreichen Geschenke oder überraschen die Mutter mit einem Gedicht. Zum beliebtesten Geschenk ist inzwischen der Blumenstrauß geworden.

Das Gesetz über die Ladenöffnung erschwert durch seine Pfingstsonntag-Regelung in Baden-Württemberg den Kauf von Blumen am Muttertag. Nur in Erholungs- oder Wallfahrtsorten oder an Tankstellen ist am Muttertag ein Blumenstrauß zu bekommen.

Meine Bemühungen, für unsere Blumengeschäfte im zuständigen Ministerium eine Ausnahmeregelung für den Blumenverkauf am Muttertag durchzusetzen, haben leider keinen Erfolg gebracht. Auch bei den zuständigen Verwaltungsgerichten sind Ausnahmeentscheidungen verschiedener Gemeinden als unzulässig bewertet und aufgehoben worden. Zu Beginn dieser Woche hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Ausnahmegenehmigungen für den Blumenverkauf am Muttertag für rechtswidrig erklärt und die Stadtverwaltung Lahr muss sich an diese gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben halten.

Mein Appell geht daher an alle, die ihrer Mutter zum Muttertag einen Blumenstrauß schenken möchten: Kümmern Sie sich rechtzeitig um ihr Blumengeschenk!

In den Lahrer Blumengeschäften können Sie schon am Samstag einen Strauß kaufen, der auch einen Tag später am Muttertag noch frisch ist und mit Duft und Farbe bezaubert. Nehmen Sie die Angebote unseres Blumenfachhandels wahr, kaufen Sie Ihre Blumen am Samstag und schenken Sie Freude!

Einen schönen Muttertag wünscht

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister.