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27.11.2006 - Musikschule Lahr

Presseberichte zum Pressegespräch der Musikschullehrer Volk, Lüftner und Haarmann

“Uns liegt sehr viel am Erfolg und an der Akzeptanz der Musikschule. Sie ist ein Schwerpunkt unserer Bildungs- und Kulturarbeit.” Dies hat die Stadt Lahr am 27. Juni 2006 in einer Pressemitteilung erklärt. Diese Position war Ausgangspunkt des beauftragten Gutachtens zur Untersuchung der Städtischen Musikschule Lahr. Und Sie gilt weiterhin uneingeschränkt. Dies gibt Anlass, zu den am 24.11.2006 erschienenen Presseartikeln anlässlich eines Pressegespräches des kommissarischen stellvertretenden Schulleiters Joachim Volk sowie der Musikschullehrer Christoph Haarmann und Karl-Heinz Lüftner Stellung zu nehmen.

1. Medienarbeit der Stadt Lahr / Weisung an die Schulleitung

Im Sinne einer einheitlichen, zielgerichteten Medienarbeit der gesamten Stadtverwaltung Lahr sind alle Mitarbeiter/-innen an die „Dienstanweisung für die Medienarbeit“ vom 10. Juni 1999 sowie entsprechende Regelungen der „Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung“ gebunden.
Von der Presse erbetene Auskünfte werden demzufolge grundsätzlich von der Pressestelle abgegeben; grundsätzliche Erklärungen zu kommunalpolitisch bedeutsamen Themen sowie Medienkonferenzen bleiben dem Oberbürgermeister oder von ihm beauftragten Dritten vorbehalten.
Selbstverständlich gelten diese innerdienstlichen Vorgaben auch für die Schulleitung und alle Lehrkräfte der Musikschule Lahr. Diese wurden, einschließlich der Schulleitung in einem Schreiben des Amtsleiters vom 28.11.2005 nochmals ausdrücklich auf diese Regelung hingewiesen. Es wurde insofern kein „Maulkorb“ durch die zuständige Dezernentin verhängt, sondern die Einhaltung allgemein gültiger innerdienstlicher Vorschriften gefordert.
Die Schlussfolgerung des stellvertretenden kommissarischen Schulleiters hinsichtlich der Nichtteilnahme weiterer Musikschullehrer/-innen an dem initiierten Pressegespräch ist spekulativ und wird seitens der Stadtverwaltung Lahr als unzulässige Vereinnahmung dieser Kolleginnen und Kollegen erachtet.

2. „Positivbilanz 2006“ der Musikschule Lahr

Der in verschiedenen Presseartikeln wiedergegebene Vorwurf, die Stadtverwaltung halte mit der Veröffentlichung einer „Positivbilanz 2006“ hinterm Berg ist unzutreffend. Weder dem zuständigen Amtsleiter noch der Verwaltungsspitze liegt eine solche „Bilanz 2006“ der Musikschulleitung zur Veröffentlichung vor.

Es liegt im Interesse der Stadtverwaltung Lahr, positive Leistungen einzelner städtischer Einrichtungen zu publizieren; dies schließt selbstverständlich auch die Musikschule Lahr ein und wird dieser bei Einhaltung der Regelungen für die Medienarbeit auch nicht verwehrt.

3. Externes Organisationsgutachten / Elternbefragung

Seit September 2006 wird auf der Grundlage eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses die Musikschule Lahr mit dem Ziel einer zukunftsfähigen Neukonzeption umfassend untersucht. Die umfängliche Elternbefragung in verschiedenen Zielgruppen ist Bestandteil dieser Organisationsuntersuchung. Nach dem festgelegten Ablaufplan liegen gefestigte Erkenntnisstände zu den einzelnen Handlungsfeldern zum Jahresanfang 2007 vor. Die Lehrerschaft wurde im Rahmen eines Workshops und in Einzelgesprächen von den Gutachtern in den Untersuchungsprozess mit einbezogen.

Es ist erklärtes Ziel der Stadtverwaltung Lahr, auch im laufenden Zeitraum der Organisationsuntersuchung weiterhin auf ausschließlich sachbezogener Ebene im Sinne der Einrichtung zu handeln. Das weisungswidrige Verhalten der betreffenden Musikschullehrer ist im Sinn des laufenden Organisationsprozesses voreilig, kontraproduktiv und der Musikschule als Einrichtung abträglich.

Die grundsätzliche Notwendigkeit einer umfassenden Untersuchung bestätigt auch der nicht akzeptierbare Schülerrückgang in den Jahren 2003 bis 2006 von 606 auf 388 Schüler. Allein im Zeitraum Januar 2006 bis Oktober 2006 ist ein Einbruch von 29 % zu verzeichnen, der seitens der Musikschule Lahr durchaus selbstkritisch im Sinne einer „Leistungsbilanz 2006“ gesehen werden muss.

4. Veröffentlichte Finanzzahlen

Die in verschiedenen Presseartikeln wiedergegebene Behauptung der Musikschullehrer, die Musikschule Lahr müsste jährlich 80.000,- € einsparen, ist falsch. Es gibt bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder eine Weisung der Verwaltungsspitze, noch einen Beschluss des Gemeinderates bzw. der Musikschulkommission 80.000,- € oder einen anderen Betrag „einzusparen“. Politischer Wille ist es, den laufenden Zuschussbedarf von jährlich ca. 400.000,- € nicht weiter zu erhöhen und durch den Vorschlag geeigneter Maßnahmen ggf. eine Verringerung des Zuschussbedarfes zu erreichen, ohne die Angebotsqualität als solche zu mindern. Dieser Aufgabenstellung hat sich sowohl die Musikschulkommission als auch das Organisationsgutachten unterzogen. Die jährlichen, vom Gemeinderat genehmigten Haushaltsansätze und Rechnungsabschlüsse belegen eindeutig, dass bisher ausgaben- bzw. zuschussseitig im Bereich der Musikschule Lahr, entgegen der vorgenannten Behauptung keine bzw. keine nennenswerte Kürzung vorgenommen wurde.

Ebenso ist die Behauptung des Musikschullehrers, Herrn Volk, der gesamte städtische Kulturetat habe einen Zuwachs von 250.000,- € zu verzeichnen zu widerlegen. Im Vergleich der Rechnungsergebnisse der letzten drei Haushaltsjahre ist der Zuschussbedarf des Gesamtkulturetats der Stadt Lahr weitestgehend unverändert geblieben. Der angebliche Zuwachs von 250.000,- € kann in keiner Weise nachvollzogen werden.

5. Protestaktion verschiedener Musikschuleltern

Während der Protestaktion der Musikschuleltern wurde selbstverständlich eine ausführliche schriftliche Stellungnahme durch die zuständige Dezernentin bei der Musikschulleitung angefordert. Diese Stellungnahme trägt auch die Unterschrift von Herrn Volk und wurde auf Veranlassung der Dezernentin ausgiebig mit der Musikschulleitung (Frau Sitzius und Herr Volk) besprochen.

6. Kommissarische stellvertretende Musikschulleitung / Arbeitsverhältnisse

Zur Klarstellung wird darauf verwiesen, dass Herr Musikschullehrer Volk lediglich die Funktion des kommissarischen, stellvertretenden Musikschulleiters bisher inne hatte. Als Folge des bewussten Verstoßes gegen die schriftliche Weisung der zuständigen Dezernentin ist das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers nachhaltig gestört; die kommissarisch erfolgte Bestellung zum stellv. Schulleiter der Musikschule Lahr wurde mit Datum vom 24.11.2006 widerrufen.

Die Stadtverwaltung Lahr nimmt im Übrigen zu Fragen aus dem Arbeitsverhältnis einzelner Beschäftigter sowie zu arbeitsrechtlichen Erwägungen keine Stellung.