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23.08.2022 - Welche Regelungen in Lahr gelten Mit dem E-Scooter unterwegs

Seit einigen Monaten sind E-Scooter auch in Lahr verstärkt zu sehen. Sie sind jedoch überwiegend auf Gehwegen unterwegs, weshalb die Stadtverwaltung einen Überblick auf die geltenden Regelungen geben möchte:

Was sind E-Scooter und welche dürfen im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden?
Tretroller mit einem Elektroantrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde (km/h) werden umgangssprachlich E-Scooter genannt. Wer mit einem der Roller im öffentlichen Verkehrsraum fahren möchte, muss sich beim Kauf für ein Modell mit Straßenzulassung entscheiden.

Wo darf mit einem E-Scooter gefahren werden?
E-Scooter sind auf Radwegen und Radschutzstreifen zugelassen, andernfalls muss die Straße genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht benutzt werden. Die erhöhte Geschwindigkeit der E-Scooter und die Tatsache, dass Passantinnen und Passanten die Roller leicht überhören, stellen hohe Unfallrisiken dar. Auch das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist nicht erlaubt – auch dann nicht, wenn diese das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ aufweisen.

Gibt es eine Führerschein- oder Helmpflicht?

Für die Variante eines E-Rollers bis 20 km/h besteht keine Führerscheinpflicht, die Fahrerinnen und Fahrer müssen allerdings mindestens 14 Jahre alt sein. Und wie auch für Radfahrende, besteht für Verkehrsteilnehmende mit E-Scootern keine Helmpflicht. Das freiwillige Tragen zum eigenen Schutz wird jedoch empfohlen.

Wo dürfen E-Scooter geparkt werden?
Für E-Scooter gelten die gleichen Parkregelungen wie für Fahrräder. Es gibt keine Parkverbote, und beide Verkehrsmittel können auf Gehwegen und Plätzen abgestellt werden. Allerdings dürfen die Fußwege nicht versperrt werden. Am Straßenrand dürfen die Roller nur abgestellt werden, wenn sie nachts beleuchtet sind.

Wer kontrolliert die Vorgaben?
Der Kommunale Ordnungsdienst und das Polizeirevier Lahr kontrollieren mehrmals pro Woche im Rahmen der Möglichkeiten Verkehrsverstöße jeglicher Art. Wer beispielsweise ohne Straßenzulassung fährt, muss mit einer Strafe in Höhe von 70 Euro rechnen. Für das Fahren auf unzulässigen Verkehrsflächen werden 15 bis 30 Euro fällig und Rotlichtverstöße werden mit einem Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Das Fahren eines E-Scooters mit 0,5 Promille wird mit 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot sanktioniert.

Bei weiteren Fragen steht die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Lahr unter Telefon 07821/910-0318 gerne zur Verfügung.