Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

09.09.2015 - Mehr Schutz für Radfahrer

Zur nachhaltigen Förderung des Radverkehrs und vor allem zur Sicherung wichtiger Hauptradverkehrsachsen in Lahr sind in der vergangenen Woche neue Schutzstreifen auf der B 415 stadteinwärts zwischen Gärtnerstraße und Doler Platz sowie auf der B 3 stadteinwärts vom Stadteingang auf Höhe der Einmündung Rilkestraße bis zum Kreisverkehr Hirschplatz eingerichtet worden. Ein Schutzstreifen ist ein Fahrstreifen für den Radverkehr, der durch eine gestrichelte Markierung vom Kfz-Verkehr abgegrenzt und mit Fahrrad-Piktogrammen gekennzeichnet ist.

Schutzstreifen B 3 / Offenburger Straße
„Vom neuen einseitigen Schutzstreifen auf der B 3 werden vor allem Berufspendler profitieren, die aus Richtung Friesenheim mit dem Rad nach Lahr kommen. Den Radfahrern steht jetzt ein eigener Fahrstreifen auf der Fahrbahn zur Verfügung“, freut sich Oberbürgermeister Dr. Müller. Auf der gegenüberliegenden östlichen Straßenseite (Fahrtrichtung Offenburg) wird die Regelung „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ beibehalten. Aber auch für den Alltagsradverkehr ist der Schutzstreifen ein Sicherheitsgewinn, denn Schutzstreifen machen Radfahrer für den Autofahrer generell besser sichtbar: Der gekennzeichnete Bereich am rechten Fahrbahnrand signalisiert den Autofahrern, dass sie nicht die einzigen Fahrbahnnutzer sind, sondern auch der Radfahrer als schwächerer Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn mit benutzt. Aber nicht nur Rad- und Autofahrer profitieren von der neuen Radverkehrsführung, sondern auch Fußgänger sind sicherer unterwegs. „Zukünftig kommen sich Fußgänger und Radfahrer auf der westlichen Straßenseite nicht mehr in die Quere. Der Bürgersteig ist jetzt nur noch als reiner Gehweg ausgewiesen, Radfahrer dürfen ihn nur bis zu einem Alter von 10 Jahren mit benutzen", betont Lucia Vogt, Leiterin der Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr.

Schutzstreifen B 415 / Tiergartenstraße / Bismarckstraße
Auch auf der B 415 profitieren die Radfahrer zwischen der Gärtnerstraße und der Feuerwehr zukünftig von einem eigenen Fahrstreifen. Bisher war auf diesem Streckenabschnitt noch kein gesichertes Angebot für den Radverkehr vorhanden. Gleichzeitig steht den Radfahrern von nun an ein eigener Aufstellbereich vor der Ampel am Doler Platz zur Verfügung, der sich über die gesamte Fahrbahnbreite erstreckt. „Der Radfahrer befindet sich sowohl während der Wartezeit vor der roten Ampel als auch beim Anfahren im direkten Sichtfeld des Kfz-Verkehrs und wird dadurch viel besser wahrgenommen“, so Verkehrsplaner Martin Stehr aus dem Stadtplanungsamt. Der Schutzstreifen endet vor der Feuerwehr, wo der Radfahrer auf den bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweg geleitet wird. Die Markierung wurde im Zuge der beidseitigen Fahrbahndeckensanierung auf einem Teilabschnitt der B 415 durch das Landratsamt Ortenaukreis durchgeführt.

Das kleine Ein-Mal-Eins für den Schutzstreifen:
Vier Regeln ermöglichen, dass der Verkehr mit dem neuen Schutzstreifen problemlos weiterrollt. Es gilt: Nebeneinander statt gegeneinander.
• Grundsätzlich ist der Schutzstreifen für die Radfahrer reserviert. Als Autofahrer darf man ihn nur im Bedarfsfall, ohne die Fahrradfahrer zu gefährden, überfahren.
• Parken auf dem Schutzstreifen ist nicht erlaubt, nur das Halten bis zu drei Minuten (das Fahrzeug darf nicht verlassen werden; wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt).
• Schutzstreifen dürfen von Radfahrern nur in Fahrtrichtung benutzt werden (Radfahrer fahren immer auf der rechten Straßenseite). Geister-Radler gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer überdurchschnittlich.
• Radfahrer dürfen auf dem Schutzstreifen an der Ampel rechts an wartenden Autos vorbeifahren, bspw. um auf den eigenen Aufstellbereich zu gelangen.