Krieg in Osteuropa Koordinierungsgruppe für die Ukraine-Hilfe
Bei Fragen und Anliegen ist die Koordinierungsgruppe per E-Mail an ukraine@lahr.de und telefonisch unter 07821 / 910-1111 erreichbar.
Anmeldung und Registrierung
Individuell angereiste Geflüchtete, die eine Unterkunft in Lahr oder Kippenheim gefunden haben, werden gebeten, sich zur zunächst bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern (Lahr: Bürgerbüro bzw. in den Ortsteilen die Ortsverwaltungen) anzumelden. Danach ist bei der Ausländerbehörde der Stadt Lahr ein Termin zur Registrierung zu vereinbaren. Die Ausländerbehörde der Stadt Lahr ist am Montagvormittag, Dienstagnachmittag und Donnerstagvormittag telefonisch unter 07821 / 910-0369 und außerhalb der telefonischen Sprechzeiten per E-Mail an termin.abh@lahr.de erreichbar.
Zum Registrierungstermin sind die ukrainischen Reisepässe oder sonstige Identitätsnachweise und ein biometrisches Lichtbild mitzubringen. Hilfereich wäre auch, wenn zum Registrierungstermin eine Begleitung zur Unterstützung in ukrainischer oder russischer Sprache dabei sein könnte.
Nach der Registrierung kann einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen, die dann erst einmal bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden muss. Als Übergangslösung bis zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis wird eine sogenannte Fiktionsbescheinigung für drei Monate ausgestellt. Diese dient als Grundlage für eine Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch das Migrationsamt des Landratsamtes Ortenaukreis. Mit dieser Fiktionsbescheinigung wird auch die Erlaubnis erteilt, sofort eine Beschäftigung aufzunehmen.
Unterbringung von Geflüchteten
Dreistufiges Aufnahmesystem
Das Aufnahmesystem für Geflüchtete in Baden-Württemberg erfolgt nach dem Grundsatz des dreistufigen Verfahrens, das sich bereits in den Jahren 2015 und 2016 bei der Ankunft von Geflüchteten aus Syrien und weiteren Staaten bewährt hat:
Die Verteilung erfolgt über das Land und den Landkreis in die Städte und Gemeinden. Die Zuständigkeit liegt zunächst beim Landratsamt Ortenaukreis, mit dem die Stadt Lahr eng zusammenarbeitet und in ständigem Austausch steht.
Der Stadt Lahr sind bislang noch keine Geflüchteten aus der Ukraine zugewiesen worden. Die Koordinierungsgruppe ist jedoch dabei, geeignete Quartiere auszuwählen und diese im nächsten Schritt für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine vorzubereiten.
Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz geflüchteter Ukrainer
Merkblatt Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz geflüchteter Ukrainer
Hilfsangebote
Unterstützung
Wer sich bei der Stadt Lahr ehrenamtlich oder im Dolmetscherpool engagieren möchte, kann sich bei der Koordinierungsgruppe melden:
E-Mail: ukraine@lahr.de
sowie ab Montag, 7. März 2022, unter
Tel.: 07821 / 910-1111.
Die Koordinierungsgruppe unterstützt außerdem das Engagement von Vereinen, Organisationen und Privatpersonen, indem sie diese miteinander vernetzt und Synergien herstellt. Ziel ist, dass die Hilfe möglichst effizient organisiert wird und dadurch ihre volle Wirkung entfalten kann.
Spenden
Die Stadt Lahr wird keine Sach- oder Geldspenden verwalten. Wer Geld spenden möchte, wird gebeten, sich an die großen Hilfsorganisationen zu wenden. Sofern konkreter Bedarf bei geflüchteten Menschen in Lahr besteht, wird die Stadt die Öffentlichkeit informieren und zu gezielten Sachspenden aufrufen.
Spendenkonten
IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Nothilfe Ukraine
BEH und ADH
IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank
Stichwort: ARD / Nothilfe Ukraine
IBAN: DE57 3702 0500 0000 3000 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Ukraine
IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50
BIC: COLSDE33
Sparkasse KölnBonn
Stichwort: Nothilfe Ukraine
IBAN: DE72 3702 0500 0009 7097 00
SWIFT-BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Ukraine
Informationen und Antworten zu den wichtigsten Fragen
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf folgenden Internetseiten:
Landesregierung Baden-Württemberg
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration