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06.02.2007 - Kontrollierter Feuereinsatz zur Böschungspflege

Die Stadt Lahr und der Landschaftserhaltungsverband Emmendingen e.V. laden die Eigentümer und Bewirtschafter von Rebgrundstücken im Gebiet von Lahr am Dienstag 13. Februar 2007 um 19:00 Uhr in das Haus zum Pflug zu einem Informationsabend über den Einsatz von Feuer zur Böschungspflege ein. An diesem Termin werden die rechtlichen Voraussetzungen, die Regeln zur Anwendung des Feuers und die Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt vorgestellt.

Seit dem Verbot des flächigen Feuereinsatzes in den 70er Jahren findet auf den meisten Rebböschungen keine Pflege mehr statt, mit der Folge, dass sie im Rahmen der natürlichen Sukzession zunehmend verbuschen. Ein Effekt der weder aus natur- schutzfachlicher noch aus weinbaulicher Sicht erwünscht ist. Nach dem Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg ist das Abbrennen der Böschungen weiterhin verboten. Doch wurde für die Gemeinden des südlichen Ortenaukreises (wie für den Kaiserstuhl und die Breisgau-Gemeinden des Landkreises Emmendingen) eine Ausnahmegenehmigung für diesen Winter erreicht, die vom Landratsamt Ortenaukreis erlassen wurde.

Die „Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ortenaukreis zur Böschungspflege in der südlichen Ortenau“ sowie die Karten mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches – Ausschlussflächen sind z. B. besonders geschützte Biotope, Wald, Straßen oder Siedlungsgebiete mit den dazugehörigen Sicherheitsabständen – können im Rathaus 2 sowie in den Ortsverwaltungen der Stadt Lahr eingesehen werden.

Jeder Grundstücksbewirtschafter der am Projekt beteiligten Kommunen Lahr, Friesenheim, Kippenheim, Mahlberg, Ettenheim und Ringsheim hat diesen Winter erstmals die Möglichkeit, seine eigenen Rebböschungen legal zu brennen. Die Voraussetzung dafür ist ein Berechtigungsschein, der beim Informations- und Schulungsabend erworben werden kann. Mit der zwingend notwendigen Schulung soll sichergestellt werden, dass jeder Anwender die Feuerregeln kennt und auch beachtet. Nur so kann das Feuer zur Böschungspflege auch zukünftig zugelassen werden. Verstöße gegen die Feuerregeln und die Bestimmungen der Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei, für den Berechtigungsschein ist eine Gebühr von 20 € zu entrichten.