16.12.2010 - Rechtsstreit mit ehemaliger Mitarbeiterin abgeschlossen Kein Mobbing bei Stadt Lahr
Sowohl das Arbeitsgericht Freiburg (mit Urteil vom 20. November 2009) als auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (mit Urteil vom 20. Juli 2010) haben die Ansprüche vollständig zurückgewiesen. Die Gerichte haben festgestellt, dass kein Mobbing vorgelegen hat und Bianca Sitzius die geltend gemachten Ansprüche nicht zustehen.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in seinem Berufungsurteil die Revision nicht zugelassen. Bianca Sitzius hat gegen diese Entscheidung keine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg ist damit rechtskräftig und der Rechtsstreit abgeschlossen.