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28.11.2008 - Japanreise

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat uns am Donnerstagnachmittag über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller und die Erste Bürgermeisterin Brigitte Kaufmann unterrichtet.

Wir zitieren aus der Einstellungsverfügung: "Die Ermittlungen haben ergeben, dass sowohl bei Oberbürgermeister Dr. Müller als auch bei der Ersten Bürgermeisterin Kaufmann jeglicher Verdacht eines Vergehens der Untreue zu verneinen ist." Es wurde außerdem ausgeführt, dass von "privaten Belangen keine Rede" sein könne.

Oberstaatsanwalt Dr. Collmann fasst seine Einstellungsverfügung wie folgt zusammen: "Nach all dem liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass OB Dr. Müller durch die beschriebene Dienstreise nach Japan Vermögensinteressen der Stadt Lahr verletzt hat, so dass der Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB) zu verneinen war. Dass bei der Ersten Bürgermeisterin Brigitte Kaufmann, die an der Reise nicht teilgenommen hat, gleichfalls jeglicher Tatverdacht zu verneinen ist, bedarf keiner weiteren Erörterung."

Dem ist seitens der Stadtverwaltung Lahr inhaltlich nichts hinzuzufügen. Die Staatsanwaltschaft hat nun zum wiederholten Male diffamierende Anzeigen, die das Ziel haben, Oberbürgermeister Dr. Müller und die Erste Bürgermeisterin Brigitte Kaufmann zu diskreditieren, eingestellt.