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27.11.2015 - Illegale Lagerfläche geräumt

Die Stadtverwaltung Lahr hat im Wege einer sogenannten „Ersatzvornahme” eine illegale Lagerfläche in der Feuerwehrstraße geräumt.

Schon 2009 hatte man festgestellt, dass die ausgeübte Nutzung des Geländes gegen geltendes Baurecht verstößt und eine Verfügung erlassen, die auch vom Regierungspräsidium Freiburg bestätigt wurde. Mehrere Aufforderungen, die gelagerten Gegenstände zu beseitigen wie auch die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern konnten die Eigentümer nicht dazu bewegen, die Lagerfläche zu räumen.

Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller erläutert: „Irgendwann ist der Rechtsstaat gefordert, wieder rechtmäßige Zustände herzustellen. Dieser Punkt war nun selbst bei Zugrundelegung größtmöglicher Geduld und Toleranz gegenüber den Eigentümern gekommen. Dies sage ich ausdrücklich auch im Interesse der Nachbarn, die sich ebenfalls lange in Geduld üben mussten. Zu einem friedvollen Zusammenleben gehört auch gegenseitiger Respekt, der auf Seiten der Eigentümer nicht mehr erkennbar war."

Da bei den Eigentümern keine Bereitschaft mehr zu erwarten war, den rechtswidrigen Zustand selbst zu beenden, hat sich die Stadtverwaltung entschieden, als letztes Mittel eine Ersatzvornahme anzuordnen und die Fläche selbst zu räumen. Unter Leitung des Rechts- und Ordnungsamts wurde die Räumung vom BGL in dieser Woche am Donnerstag durchgeführt. Unterstützend ist außerdem die Polizei vor Ort gewesen.

Soweit es sich nicht um Abfall handelt, bewahrt die Stadt Lahr die Gegenstände, die von dem Grundstück entfernt wurden, für den Eigentümer auf, bis dieser eine ordnungsgemäße Lagerung nachweisen kann.