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14.11.2008 - Handhabung der Bahnordner ist einfach

„Vor den 14 Ordnern zum Thema Bahnausbau in Lahr muss keiner Angst haben“, weiß Christof Etter vom Stadtplanungsamt der Stadt Lahr, „Man muss nicht jeden Ordner durcharbeiten, um für das Thema gerüstet zu sein!“

Für die meisten Bürger sind nur vier Ordner von Interesse: Ordner 1 mit einem zusammenfassenden Erläuterungsbericht und dem Grunderwerbsverzeichnis, Ordner 2 mit Übersichtsplänen zur technischen Planung der neuen Gleise und der Schallschutzwände, Ordner 4 mit Grunderwerbsplänen und dem Baustraßenkonzept und Ordner 7, in dem die schalltechnische Untersuchung erläutert wird.

Damit lassen sich die für den einzelnen Bürger wesentlichen Fragen klären: Wie ist mein Grundstück von den Baumaßnahmen betroffen? Mit welcher Lärmbelastung muss ich rechnen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtplanungsamt und im Infobüro in der Marktstraße helfen gerne beim Finden der relevanten Informationen und der entsprechenden Ordner. Zudem gibt es eine „Gebrauchsanweisung“ für die Planfeststellungsunterlagen, die kurz und knapp beschreibt, wie man vorgehen muss.

Anhand der Unterlagen in Ordner 4 sieht man wie viel Fläche die Deutsche Bahn kaufen oder nur während der Bauzeit in Anspruch nehmen will. Wie hoch die Schallschutzwände sind, lässt sich in der technischen Planung (Ordner 2) erkennen. Die schalltechnische Untersuchung zeigt, wie hoch die Lärmbelastung an einzelnen Punkten ist. Allerdings auf Grundlage von gesetzlich vorgegebenen Berechnungsmodellen, die von fachlicher Seite vielfach kritisiert werden. So bleiben Schallspitzenpegel unberücksichtigt und der Schienenbonus in Höhe von fünf Dezibel reduziert die Zahl der Betroffenen.

Die Bürger sollten auch wissen, dass nicht nur Grundstücke entlang der Rheintalbahn oder in unmittelbarer Nähe zu Straßenbrücken über die Gleise vom Ausbau der Bahn betroffen sein können. Auch für naturschutzrechtlich geforderte Ausgleichsflächen, die meist weit ab von der Bahntrasse liegen, werden Grundstücke beansprucht. Gleiches, allerdings nur für die Bauzeit, gilt für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen. Daran wird deutlich, dass wirklich jeder von der Bahnplanung betroffen sein kann und sich richtig informieren sollte.

Weitere Ordner enthalten die technische Planung, den landschaftspflegerischen Begleitplan, die schalltechnische Untersuchung und die Umweltverträglichkeitsstudie incl. Sondergutachten. Zusätzlich hat ein Ordner die Prognose zu den Zugzahlen 2025 zum Inhalt.