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20.07.2007 - Halber Preis mit dem Lahr-Pass

Der Lahrer Gemeinderat hat den Beschluss gefasst und zum 01. September 2007 wird er eingeführt - der Lahr-Pass. Es ist ein Sozialpass für Familien und Einzelpersonen, der es Einkommensschwachen erleichtern soll, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, Kulturveranstaltungen zu besuchen, die Kinder gut versorgt zu wissen.

Der Lahr-Pass gewährt den Inhabern und ihren eingetragenen Familienangehörigen Ermäßigungen von 50 Prozent beim Besuch der Städtischen Musikschule und des Hallen- und Terrassenbades (nur Einzelkarten, keine Saisonkarten). Auch der Besuch von kulturellen Einzelveranstaltungen des Kulturamtes (ohne Abonnements, Kartenerwerb nur im Vorverkauf), der Volkshochschule (ohne Studienreisen und Exkursionen) und des Stadtparks ist zum halben Preis möglich. Der Lahr-Pass greift auch beim Besuch der Ferien- und Freizeitmaßnahmen der Stadt Lahr, bei Schullandheimaufenthalten und Klassenfahrten, ebenso bei der Teilnahme am Mittagstisch an Schulen und für die erweiterte Betreuung und Ferienbetreuung an Ganztagsschulen.

Alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz in Lahr gemeldet sind, können den Lahr-Pass ab dem 23. Juli 2007 im Bürgerbüro und den Ortsverwaltungen beantragen. Voraussetzung ist, dass ein Bescheid über den Bezug von Wohngeld, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Familienförderung oder Arbeitslosengeld II, ein Bescheid über Berufsbildungsbeihilfe oder ein Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgelegt wird.

Der Antrag kann der Stadt Lahr (Stadt Lahr, Bürgerbüro, Rathausplatz 4, 77933 Lahr) oder den Ortsverwaltungen auch auf dem Postweg zugesandt werden. In diesem Fall muss das Original eines der genannten Bescheide beigefügt werden. Das Dokument erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller zurück, wenn er oder sie den Lahr-Pass abholt.

Ab Montag, 20. August 2007, werden die Pässe im Bürgerbüro und bei den Ortsverwaltungen ausgegeben. Der Lahr-Pass muss persönlich abgeholt werden. Die Gültigkeit des Passes beträgt ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum.