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21.06.2012 - Gemeindevollzugsdienst überwacht Leinenpflicht und die Beseitigung von Hundekot in Lahr

Hunde sind gemäß der Vorgaben der Polizeiverordnung der Stadt Lahr im Innenbereich, also innerhalb bebauter Ortsteile, an der Leine zu führen. Außerdem muss der Halter oder Führer eines Hundes dafür sorgen, dass der Vierbeiner seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichtet. Wenn es dennoch passiert, dass Hundekot dort abgelegt wird, muss er unverzüglich beseitigt werden.

Es kommt in Lahr immer wieder zu Verstößen gegen die Regelungen der Polizeiverordnung. Daher kontrolliert der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Lahr ab kommender Woche aktiv deren Einhaltung. Festgestellte Verstöße werden dann auch mit Verwarnungsgeldern geahndet. Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht kostet 15 Euro, für liegen gelassenen Hundekot werden 25 Euro fällig. Die Gemeindevollzugsbediensteten haben bei der Erledigung ihrer Aufgaben die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes. Deshalb sind sie auch zur Erhebung der Personalien der Hundehalter bzw. Hundeführer vor Ort berechtigt.

Die Stadtverwaltung bittet alle Hundehalter und Hundeführer um die Beachtung der Polizeiverordnung sowie der Leinenpflicht auch in den innerstädtischen Grün- und Erholungsanlagen.