Bundestagswahl 2021 Fragen in Zeiten von Corona

Die Bundestagswahl 2021 findet während der Corona-Pandemie statt. Wie wird die Wahl unter den derzeitigen Bedingungen organisiert? Wie wird der Schutz der Gesundheit im Wahllokal bestmöglich gewährleistet? Hier werden oft gestellte Fragen beantwortet.

Muss ich meine Stimme im Wahllokal abgeben?

Nein, Sie können dies auch bequem von zu Hause per Briefwahl abgeben.

 

Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Am einfachsten können Sie Briefwahl online mit den Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie unter –Link zur Briefwahl setzen-.

 

Welche Maßnahmen werden für die Stimmabgabe im Wahllokal getroffen?

Durch umfangreiche Beschilderung werden Sie zum Tragen einer medizinischen Maske und zum Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern aufgefordert. Am Zugang zum Wahlraum finden Sie eine Möglichkeit zur Handdesinfektion. Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet. Die Wahlvorstände sind dazu angehalten, Sie darauf hinzuweisen, eine medizinische Maske zu tragen und den gebotenen Abstand einzuhalten. Außerdem gewähren wir nur so vielen Wählerinnen und Wählern zeitgleich den Zugang zum Wahlraum, wie es der Hygieneplan zulässt. Die Ausstattung des Wahlraums ist so gewählt, dass der gebotene Mindestabstand stets eingehalten werden kann.

Außerdem haben wir zwei weitere Beisitzer jeweils in den Wahlvorstand berufen. In der Morgen- und Mittagsschicht trägt so je eine weitere Person zum Infektionsschutz bei. Bitte unterstützen Sie die entsprechenden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, indem Sie sich an die Vorgaben zum Infektionsschutz halten.

 

Was muss ich beachten, wenn ich meine Stimme im Wahllokal abgeben möchte?

Achten Sie im Wahllokal bitte stets auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Bringen Sie am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung mit und tragen Sie eine medizinische Maske im gesamten Wahlgebäude. Bitte vermeiden Sie Berührungen wie Händeschütteln oder Umarmungen.

Am Eingang zum Wahlraum besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Zudem bitten wir Sie, Ihren eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

 

Wie werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geschützt?

Zum Schutz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wurde in enger Abstimmung mit dem Stab für außergewöhnliche Ereignisse ein Hygienekonzept entwickelt.

Die eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden mit Handdesinfektionsmittel, medizinischen Masken und aktuellen Informationen zum Infektionsschutz versorgt. Die Arbeitsplätze im Wahlvorstand sind mit Spuckschutz ausgestattet und entsprechend der Abstandsregel angeordnet.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die im Vorfeld der Wahl Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen oder in Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall standen, sehen von ihrem Einsatz am Wahlsonntag ab.

 

Warum notieren die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Uhrzeit meiner Stimmabgabe?

Im Infektionsfall hat das Gesundheitsamt so die Möglichkeit, eine potenzielle Ansteckungskette zielgenauer nachzuverfolgen. Deshalb notiert der Schriftführer des Wahlvorstands die Uhrzeit Ihrer Stimmabgabe.

 

Warum müssen sich Begleitpersonen von Wählerinnen und Wählern in eine Besucherliste eintragen?

Für eine etwaige Nachverfolgung von Ansteckungsketten im Infektionsfall ist es erforderlich, dass die Kontaktdaten aller Personen, die sich im Wahlraum aufhalten, festgehalten werden.

Die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wählenden sind bekannt. Alle weiteren Personen werden gebeten, ihre Kontaktdaten in einer Besucherliste gemäß Corona-Verordnung zu hinterlassen. Dies gilt etwa für begleitende Familienangehörige, Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter sowie Vertreterinnen und Vertrerter der Presse.

Die Besucherliste wird vertraulich behandelt und nach zwei Wochen vernichtet.

 

Wie kann ich meine Stimme bei Krankheitssymptomen am Sonntag abgeben?

Ansteckungsverdächtige haben keinen Zutritt zum Wahlgebäude. Dies sind Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen. Melden Sie sich so früh wie möglich. Der Wahlschein muss spätestens aber am Wahltag bis 15:00 Uhr, beim Wahlbüro Stadtmuseum Tonofenfabrik beantragt werden. Wenn Sie eine Person die Briefwahlunterlagen abholen lassen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.