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15.11.2006 - Feuer und Flamme im Ofen und Kamin

Zum umweltfreundlichen und sicheren Gebrauch von Ofen und Kamin gibt Manfred Kaiser, Umweltberater der Stadt Lahr, einige Ratschläge.

Ein Feuer im Kachelofen oder Kamin gilt als Sinnbild der Gemütlichkeit. Doch bei der Verbrennung von Holz oder Kohle im privaten Haushalt werden in hohem Maße Luftschadstoffe wie Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide, Ruß, Stäube und Schwefeldioxid (bei Kohle) freigesetzt, die unkontrolliert in die Außenluft gelangen können. Aber auch innerhalb der Wohnräume kann es schnell zu erhöhter Konzentration von Schadstoffen kommen, insbesondere wenn die Räume klein und/oder die Fenster gut abgedichtet sind. Räume die mit Öfen oder Kaminen beheizt werden, müssen daher regelmäßig gelüftet werden.

Zu Beginn der Heizsaison sollte die Abgasführung vom Ofen zum Schornstein kontrollieren werden, sie muss einwandfrei dicht sein. Ebenso sollten die Öfen absolut dicht sein. Haben sich bei älteren Öfen Schamottsteine gelockert, können Schadgase in die Wohnraumluft entweichen. Bei größeren Lecks muss der Ofen sofort außer Betrieb genommen werden.

Die Umweltbelastung, insbesondere durch offene Kamine, ist beträchtlich. Deshalb dürfen offene Kamine nur gelegentlich betrieben - d. h. nach der geltenden Rechtsprechung an 8 Tagen im Monat für jeweils ca. 5 Stunden - und ausschließlich mit Holz beheizt werden, wobei nur naturbelassenes stückiges Holz in lufttrockenem Zustand oder praktische Presslinge in Form von Holzbriketts erlaubt sind.

Ob Ofen oder Kamin, generell gilt, dass aus dem Schornstein kein dunkler Rauch abziehen darf. Um Umwelt- und Gesundheitsschäden zu vermeiden, sollte generell auf umweltschonendes Brennmaterial geachtet werden. Gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten usw. dürfen nicht verfeuert werden, weil hierbei hochgiftige Stoffe wie z.B. Dioxine entstehen, die nicht nur durch Abgase entweichen, sondern auch in Ruß und Asche zurückbleiben. Ebenfalls verboten ist das Verfeuern von Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt oder mit PVC beschichtet ist. Verpackungsmaterial und Abfälle dürfen gleichfalls nicht verbrannt werden, auch nicht zum "Anzünden".