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06.07.2016 - Fachleute beraten rund um die Themen Energie, Klima und Kosten

Wie man Energie und Kosten sparen kann und dabei auch noch Umwelt und Klima schont, erfährt man bei der Energieberatung im Lahrer Rathaus. Die nächste findet am Donnerstag, 14. Juli, im Rathaus Nordflügel, Rathausplatz 4, Zimmer 1.01, im ersten Stock statt. Fachleute stehen zu allen Fragen rund um das Thema Energie zur Verfügung. Die Beratung ist kostenfrei, eine Terminvereinbarung vorab ist notwendig. Anmeldungen bei der Stadt Lahr, Telefon 07821 / 910-0619. Das Thema der Beratung soll bereits bei der Anmeldung genannt werden.

Das Beratungsgespräch dauert 45 Minuten. Die Termine liegen zwischen 14:00 und 17:45 Uhr. Zum Erstberatungstermin sollten relevante Unterlagen (wie zum Beispiel Schornsteinfegerprotokoll, Heizkosten- und gegebenenfalls Stromrechnung, Gebäudepläne, Fotos) mitgebracht werden. Schwerpunkt der Erstberatung sind Energieeinsparmaßnahmen und Fördermittel für Wohngebäude.

Seit dem 1. März können auch wieder Anträge zur Finanzierung von Batteriespeichern in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gestellt werden. Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Programm Erneuerbare Energien Speicher (Programm-Nummer 275) mit Tilgungszuschüssen für zinsgünstige Kredite. Die Förderung beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten, das sind aktuell maximal 500 Euro je Kilowatt Peak PV-Leistung.

Wichtige Änderungen bei der Neuauflage des Förderprogramms sind:
• Beschränkung der Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage auf 50 Prozent der installierten Leistung (zuvor: 60 Prozent).
• Für die geförderten Batterien muss eine Zeitwertersatzgarantie von zehn Jahren vorliegen (zuvor: sieben Jahre).
• Die Höhe der Tilgungszuschüsse wird im Programmzeitraum (bis Ende 2018) halbjährlich schrittweise von 25 Prozent auf zehn Prozent der förderfähigen Kosten (zuvor: 30 Prozent) abgesenkt.

Förderfähig sind Batterie-Speicher, die in Verbindung mit einer neu zu bauenden PV-Anlage angeschafft werden und Batterie-Speicher, die bei einer nach dem 31. Dezember 2012 errichteten Anlage frühestens sechs Monate nach deren Inbetriebnahme nachgerüstet werden. Gefördert werden Anlagen bis zu einer Leistung der PV-Anlage von maximal 30 Kilowatt. Der Energiespeichermarkt entwickelt sich nicht zuletzt dank der staatlich unterstützten Markteinführung seit 2013 dynamisch. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 17 000 dezentrale Hausbatteriespeicher installiert.