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12.04.2012 - „Erwachsenenunterhalt - Wer bezahlt die Heimkosten

Mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Menschen, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt als „Teilkasko-Versicherung“ nicht alle Kosten der Pflege ab. Was kann man tun, wenn die Kosten der Pflege das Budget der Senioren zu sprengen drohen? Da kann oft nur das Sozialamt weiter helfen. Dort prüft man, inwiefern die Pflegebedürftigen eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen müssen und ob Unterhaltsansprüche der Eltern gegenüber ihren Kindern bestehen. Wer muss also wie viel zahlen, und was bleibt übrig?

Am Donnerstag, 19. April 2012 um 19:00 Uhr widmet sich die Rechtsanwältin Nathalie Schatz im Kursana Domizil in der Travauxstraße 22 in Friesenheim diesem Thema. Die im Familien- und Erbrecht tätige Anwältin referiert über Unterhaltsansprüche bedürftiger Eltern sowie Selbstbehalt und Zahlungspflichten unterhaltspflichtiger Kinder.

In ihrem Vortrag legt sie dar, was den hilfsbedürftigen Senioren selbst bleibt, also inwieweit sie Einkommen und Vermögen einsetzen müssen, um ihren Unterhaltsbedarf zu decken. Sie erläutert auch, welche Familienmitglieder nach dem Gesetz den Senioren gegenüber unterhaltspflichtig sind. Anhand von Beispielen wird beleuchtet, wie weit diese Unterhaltspflicht geht, welche Freibeträge bestehen und welches Vermögen verwertet werden muss. Ganz konkret also, wie es um die eigene Altersvorsorge, die Ausbildung der Kinder, das Eigenheim etc. steht?

Die Veranstaltung ist eine Kooperation vom Pflegestützpunkt Ortenaukreis - Außenstelle Lahr, der Volkshochschule Lahr und dem Netzwerk Demenz.