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19.08.2022 - Tipps für Hauseigentümer, Mieter und Unternehmer Erst Sonnenschein, dann Hochwasser

Auszug aus der Hochwassergefahrenkarte mit der Darstellung von Extremhochwasser, das durch ungewöhnliche, extreme Niederschlags- und Abflussereignisse, aber auch durch Rückstau aufgrund von blockierten Brückendurchlässen zu einem extremen Wasserstand führen kann und sehr selten auftritt. Technische Hochwasserschutzanlagen bieten hier in der Regel keinen Schutz, da ein solches Hochwasser das Bemessungsereignis für die Anlagen übersteigt. Daher treten bei einem Extremhochwasser die größten Überflutungsflächen auf. Diese Flächen sind im hellsten Blauton dargestellt.
Auszug aus der Hochwassergefahrenkarte mit der Darstellung von Extremhochwasser, das durch ungewöhnliche, extreme Niederschlags- und Abflussereignisse, aber auch durch Rückstau aufgrund von blockierten Brückendurchlässen zu einem extremen Wasserstand führen kann und sehr selten auftritt. Technische Hochwasserschutzanlagen bieten hier in der Regel keinen Schutz, da ein solches Hochwasser das Bemessungsereignis für die Anlagen übersteigt. Daher treten bei einem Extremhochwasser die größten Überflutungsflächen auf. Diese Flächen sind im hellsten Blauton dargestellt.
Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Hochwasser treten zunehmend häufiger und heftiger auf. Seit einigen Jahren kommt es öfter zu sogenannten Starkregen – plötzlich auftretende, lokal begrenzte und massive Regenfälle, die hierzulande überall möglich sind.

In ein bis zwei Stunden können dann mehr als 100 Liter je Quadratmeter fallen. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden-Württemberg normalerweise im Jahr fällt. Der genaue Ort und der Zeitpunkt sind schwer vorhersagbar. Während sich an einer Stelle der Niederschlag entlädt, muss es ein paar Kilometer weiter nicht einmal regnen.

Im Gegensatz zum Flusshochwasser, bei dem Flüsse oder Bäche anschwellen und ufernahe Bereiche überfluten, tritt Starkregen auch unweit von Gewässern und engen Tälern auf. Besonders gefährdet sind Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal. Bei heftigen Schauern können die Regenmassen nicht schnell genug versickern. Das Wasser fließt dann vor allem oberirdisch ab. Treten Überflutungen infolge von Starkregen auf, spricht man von sogenannten Sturzfluten. Diese weisen hohe Fließgeschwindigkeiten auf und überfluten nicht nur Häuser und Straßen, sondern erodieren entlang ihres Fließwegs auch Material wie Gehölz oder Sedimente, das die zerstörerische Kraft der Wassermassen verstärkt.

 

Hochwassergefahren – gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge

Extreme Hochwasser sind in Lahr und den Stadtteilen unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Ein solches Szenario würde unter anderem bedeuten, dass Schutzbauwerke wie die Rückhaltebecken in Wittelbach oder Kuhbach versagen. Es gibt jedoch auch Modellrechnungen für Ereignisse, die statistisch mit einer gewissen Regelmäßigkeit erwartbar sind – etwa HQ 100 für ein Ereignis, das im Schnitt alle 100 Jahre auftritt. Bereits hier liegen die Wassertiefen in den Überschwemmungsgebieten in Lahr überwiegend im niedrigen zweistelligen Zentimeterbereich.

Es ist deshalb wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass Hochwasser und Hochwasser infolge von Starkregenereignissen jeden und jede treffen können. Selbst wenn sich der Wohnsitz nicht in unmittelbarer Nähe eines Flusses befindet, besteht dennoch das Risiko, Schaden durch Folgen von Hochwasser oder Starkregen zu nehmen. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt daher, dass laut Paragraph 5 Absatz 2 jede potenziell vom Hochwasser betroffene Person im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte deshalb anhand der sogenannten Hochwassergefahrenkarten prüfen, inwieweit das eigene Haus beziehungsweise die eigene Wohnung gefährdet ist. Die Karten zeigen auf, welche Flächen wie oft von Hochwasser betroffen sind und wie hoch das Wasser bei dem jeweiligen Hochwasserszenario steht. Die Karten können unter anderem im interaktiven Dienst Umwelt-Daten und -Karten Online der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg eingesehen werden – erreichbar beispielsweise über die Website der Stadt Lahr.

Wer sich in Sicherheit wiegt, weil er oder sie glaubt, Hochwasserschutz sei Aufgabe der Kommune und diese hätte schon in ausreichendem Umfang Schutzmaßnahmen umgesetzt, sollte bedenken, dass bei Extremereignissen von nicht planbaren Ausmaßen, Dammbrüchen, Verstopfungen von Durchlässen und damit einhergehenden Überflutungen ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Deshalb ist es ratsam zu prüfen, ob die bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung auch den Schutz vor Elementarschäden abdeckt. Wenn nicht, kann eine ergänzende Elementarschadensversicherung diese Lücke schließen.

 

Maßnahmen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie für Mieterinnen und Mieter

  • Begrenzen Sie den Wasserzufluss und schaffen Sie aktiv Versickerungsmöglichkeiten: Achten Sie darauf, Flächen zu entsiegeln und zu bepflanzen, Regenwasser mittels Zisternen zu nutzen sowie Gartenmauern und Rückhaltebecken zu bauen beziehungsweise zu erhöhen. Bedenken Sie, dass das Wasser gemäß Paragraph 37 Wasserhaushaltsgesetz nicht zum Nachteil der Nachbarinnen und Nachbarn ab- oder umgeleitet werden darf.
  • Sorgen Sie vor, um den Wassereintritt zu vermeiden. Bauen Sie Rückstauklappen beziehungsweise Hebeanlagen ein, um den Rückstau durch den Abwasserkanal ins Gebäude zu unterbinden beziehungsweise um das Abwässer in den Kanal zu befördern. Informieren Sie sich hierzu bei einem zuständigen Fachbetrieb der Sanitär-Heizung-Klima-Innung. Achten Sie auf wasserunempfindliche Baustoffe und prüfen Sie horizontale und vertikale Wandabdichtungen.
  • Sichern Sie sich finanziell durch eine Elementarversicherung ab. Schäden durch Hochwasser und Starkregen sind nicht automatisch in Ihrer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung inbegriffen. Achten Sie darauf, ob witterungsbedingte Schäden, beispielsweise durch Regen, und Schäden durch ausufernde Gewässer mitversichert sind.
  • Legen Sie sich eine Grundausrüstung für den Katastrophenfall zu. Eine Checkliste für den Notfallrucksack finden Sie auf der Internetplattform zum Hochwasserrisikomanagement des Landes Baden-Württemberg.
  • Erstellen Sie einen privaten Alarm- und Einsatzplan. Sprechen Sie sich mit Nachbarinnen und Nachbarn ab, falls Sie arbeits- oder urlaubsbedingt nicht vor Ort sind.
  • Dokumentieren Sie vorab Ihr intaktes Eigentum für die Schadensanzeige nach dem Ereignis.
  • Schalten Sie den Strom für gefährdete Gebäudeteile ab und sichern Sie Chemikalien, Gifte, Ihre Heizungsanlage und Ihren Öltank.

 

Maßnahmen für Unternehmerinnen und Unternehmer

  • Prüfen Sie den Schutz Ihres Betriebsgeländes und welche Gefahren für Ihren Betrieb drohen – beispielsweise der Ausfall der Energieversorgung.
  • Richten Sie technische Schutzvorrichtungen ein, um Ihr Gebäude sowie Maschinen und Betriebsmittel zu sichern.
  • Prüfen Sie, welche Gefahren von Ihrem Betrieb ausgehen könnten, etwa aufgrund der Lagerung von Chemikalien. Sprechen Sie sich eventuell mit der Feuerwehr oder Dritten ab.
  • Erstellen Sie einen betriebsbezogenen Notfall- und Krisenmanagementplan und führen Sie regelmäßige Notfallübungen durch. Bestimmen Sie vorab die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Betrieb, beispielsweise für die Dokumentation des Schadens oder das rechtzeitige Wegfahren des Fuhrparks. Klären Sie die Entscheidungswege.
  • Klären Sie vorab etwaige Haftungsfragen und prüfen Sie Ihre Versicherungsverträge sowie finanzielle Rücklagen für den Schaden durch Hochwasser und Starkregen und einen etwaigen Betriebsausfall.

 

Rolle der Kommunen

Der Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von potenziell Betroffenen und Kommunen. Nur so lassen sich Schäden vermeiden oder zumindest mindern. Die Pflicht zur privaten Eigenvorsorge umfasst Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen, Versicherungen und insbesondere korrektes Verhalten im Hochwasserfall. Die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung besteht darin, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz zu organisieren, technische Schutzmaßnahmen umzusetzen, hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren zu steuern sowie die Bauleitplanung zu optimieren und anzupassen.

Die Abteilung Bevölkerungsschutz der Stadt Lahr bietet eine sichere Meldekette, um die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über einen Hochwasserfall zu informieren. Die Pegelstände der Schutter werden ab dem Erreichen kritischer Marken an die Stabsstelle Bevölkerungsschutz der Stadt Lahr gemeldet und dann beobachtet. Die Bevölkerungswarnung in Lahr erfolgt in der Regel über die Warnapp Nina, die Website der Stadt Lahr und wird bei Bedarf durch Lautsprecherdurchsagen ergänzt.

Die Stadt Lahr ist zudem bestrebt, im laufenden Geschäft Gewässerrandstreifen von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu erwerben. Damit erhält sie die Möglichkeit, sogenannte Retentionsräume zu schaffen – Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt werden und den Gewässern mehr Raum zur Ausbreitung bieten.

 

Weitere Informationen zum Thema Extremwetter

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat eine Website eingerichtet, die viele praktische Informationen zur Vorsorge und zum richtigen Verhalten bei Extremwetterereignissen wie beispielsweise Starkregen beinhaltet.