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29.07.2011 - Einführung getrennter Abwassergebühren in der Stadt Lahr

Im Rahmen der Einführung der getrennten Abwassergebühren wurden am 26. März diesen Jahres von der Firma Hansa Luftbild die Grundstücke im Gebiet der Stadt Lahr durch einen Bildflug erfasst. Hierbei wurden die potenziell versiegelten Grundstücke im Stadtgebiet ermittelt. Die durch den Bildflug ermittelten Daten wurden zwischenzeitlich in die jeweiligen Versiegelungsgrade unterteilt.

Ab dem 01. August beginnt nun die zweite Projektphase mit dem Selbstauskunftsverfahren der Grundstückseigentümer. Hierfür hat die Stadtverwaltung in den vergangenen Tagen 9.333 Selbstauskunftsbögen an die Grundstückseigentümer oder die von ihnen beauftragten Haus- oder Wohnungsverwaltungen verschickt. Eigentümer großflächiger Gebäude erhalten in den nächsten Tagen ihre Unterlagen zugesandt. Die übersandten Selbstauskunftsbögen bestehen aus einem Anschreiben, einer Ausfüllhilfe mit den erforderlichen Erklärungen, einem tabellarischen Teil zu der Versiegelungssituation auf dem betreffenden Grundstück sowie einem grafischen Kartenteil des jeweiligen Grundstücks. Die Unterlagen wurden doppelt versandt damit die Eigentümer eine Ausfertigung zu ihren Unterlagen nehmen können.

Die Grundstückseigentümer haben nun in der Zeit vom 01. August bis 09. September die Möglichkeit die Selbstauskunftsbögen auszufüllen und an die Stadtverwaltung zurückzugeben. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, da dadurch nicht angeschlossene Teilflächen ermittelt werden können. Hierdurch sinken letztlich die später anfallenden Niederschlagswassergebühren. In der Zeit des Selbstauskunftsverfahrens steht den Eigentümern im Bürgerbüro ein gesondertes Beratungszimmer im Obergeschoss, welches jeweils montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie mittwochs von 8 bis 13 Uhr besetzt, ist zur Verfügung. Die Bürger sollten zu den Beratungen die an sie versandten Unterlagen mitbringen. Erfahrungsgemäß ist in den ersten Tagen mit dem höchsten Kundenandrang zu rechnen. Aufgrund des zu erwartenden Beratungsbedarfs sollten die Bürger daher den gesamten Zeitraum vom 01. August bis 09. September vollständig ausnutzen. Neben dieser Beratungsmöglichkeit steht den Grundstückseigentümern in der Zeit vom 01. bis 19. August eine gesonderte kostenfrei Telefonhotline unter der Telefonnummer 0800/2033322 zur Verfügung. Sollte über die Telefonhotline eine Beratung gewünscht werden, sind die übersandten Unterlagen ebenfalls bereit zu halten.