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21.11.2019 - Anschlussunterbringung in der Rainer-Haungs-Straße Container nur temporäre Lösung

Für das Jahr 2019 ist die Stadt Lahr im Zuge der Quotenberechnung durch das Landratsamt Ortenaukreis verpflichtet, 113 Personen in einer Anschlussunterbringung aufzunehmen.

Diese kann in angemieteten Wohnungen, Privatwohnungen oder auch in kommunalen Wohnheimen erfolgen.

In einer Anschlussunterbringung durch die Städten und Gemeinden wohnen Personen nach Abschluss des Asylverfahrens oder spätestens nach 24 Monaten. Für die Berechnung der Aufnahmequoten der einzelnen Gemeinden werden die Einwohnerzahlen herangezogen.

In vielen Fällen gelang es der Stadt Lahr, die aufzunehmenden Menschen in privaten Wohnungen unterzubringen. Für rund 60 Menschen konnte jedoch auf dem privaten Wohnungsmarkt nichts gefunden werden.

Im September stimmte deswegen der Gemeinderat zu, 64 Containermodule in der Rainer-Haungs-Straße zu erwerben, um den aktuellen Bedarf an Unterbringungsplätzen vorübergehend decken zu können. „Die Unterkünfte in Modelbauweise sollen jeweils nur eine temporäre Lösung darstellen“, betont Lucia Vogt, Leiterin der Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr.

Die 64 Containermodule sind Teil der Anlage, die das Landratsamt bis Ende September 2018 für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen nutzte.

Anfang November sind die ersten Bewohner in die Unterkunft eingezogen. Diese Personen befinden sich in der Anschlussunterbringung.

Die Bewohner werden von Integrationsmanagern des Landratsamts Ortenaukreis betreut. Der Integrationsmanager ist zweimal in der Woche vor Ort ist und auch außerhalb dieser Sprechzeiten für die Bewohner erreichbar.