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08.07.2011 - Bürgerinformationsveranstaltungen zur „Getrennten Abwassergebühr“

In diesem Jahr gibt es einige Änderungen bei den Abwassergebühren. Die Kommunen müssen nun eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich dabei wie bisher nach dem Frischwasserverbrauch in Euro pro Kubikmeter aber verringert um die Niederschlagswassergebühr. Diese wird nach der Größe der auf einem Grundstück bebauten, befestigten und am öffentlichen Abwasserkanal angeschlossenen Flächen bestimmt.

Die Grundstücke in Lahr sind deshalb per Luftbildaufnahmen vermessen und die Flächen ausgewertet worden. In Kürze erhalten die Grundstückseigentümer einen Selbstauskunftsbogen, in dem sie die von der Stadt ermittelten Flächen prüfen und dazu Stellung nehmen können.

Um im Vorfeld genauer über das Verfahren zu informieren, hat die Stadt Lahr folgende Bürgerinformationsveranstaltungen geplant:

Dienstag, 19. Juli 2011: 19:00 Uhr, Stadthalle, Kaiserstr. 105, Lahr

Mittwoch, 20. Juli 2011: 19:00 Uhr, Sulzberghalle, Ziegelbrunnenstraße, Lahr

Donnerstag, 21. Juli 2011: 19:00 Uhr, Geroldseckerhalle Reichenbach, Sportplatzstraße. 13, Lahr

Zu diesen Terminen werden je ein Vertreter der Firma Hansa Luftbild GmbH (zuständig für das Erstellen der Selbstauskunftsbögen anhand der Luftbilder), zwei städtische Ansprechpartner sowie ein juristischer Vertreter mit dem Themenschwerpunkt „Getrennte Abwassergebühr“ anwesend sein.

Hintergrund der Neuerungen im Bereich Abwassergebühren ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März letzten Jahres. Demnach verstößt die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr gegen den Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz sowie gegen das Äquivalenzprinzip, wonach der Abwassergebühr eine entsprechende Leistung bzw. ein entsprechender Nutzen gegenüber stehen muss. Bisher orientierte sich die Abwassergebühr an dem für das Grundstück ermittelten Frischwasserverbrauch. Aufgrund dieses Urteils müssen die Kommunen im Land nun eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben.