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10.10.2008 - Ausbau der Rheintalbahn – für die Region das Optimum – die optimierte Variante 1!

Ein von der Stadt Lahr initiiertes Gutachten von den renommierten Verkehrsberatern Vieregg - Rössler aus München zeigt auf, dass die zweigleisige autobahnparallele Trasse (Variante 1) so optimiert werden kann, dass sie nicht nur beim Thema Lärm die mit großem Abstand beste Lösung darstellt, sondern auch die kostengünstigste Variante für den Ausbau der Rheintalbahn ist. Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller: „Wer für unsere Region das Beste will, der kommt nicht umhin, eine optimierte Variante 1 mit Nachdruck bei Bund, Deutscher Bahn AG und Land einzufordern!“

Lässt man zwischen den beiden ICE-Bahnhöfen Offenburg und Freiburg auch den ICE auf der autobahnparallelen Trasse fahren, muss die bestehende Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel nicht für teures Geld umgebaut werden. Trotzdem bzw. gerade deshalb liegt die Kapazitätsgrenze der Variante 1 beim Güterverkehr noch über der von der DB AG geplanten Trasse. Auf den bestehenden Gleisen der Rheintalbahn würden nachts zwischen 22:00 und 6:00 Uhr keine Güterzüge mehr fahren. Tagsüber verkehren nur wenige langsame Schwergüterzüge bzw. Güterzüge, die wie die Autozüge für die Fa. Mosolf Ziel oder Quelle entlang der Rheintalbahn haben.

Entlang der A5 hat bereits die DB-Variantenuntersuchung vom Mai 2008 gezeigt, dass die betroffenen Siedlungsbereiche ohne passive Schallschutzmaßnahmen geschützt werden können. Eine optimierte zweigleisige Bahnstrecke entlang der Autobahn kann darüber hinaus sogar erhebliche Verbesserungen beim Lärmschutz für die autobahnnahen Gemeinden mit sich bringen. Insbesondere dann, wenn – wie aus ökonomischen Gründen dringend geboten – der 6-spurige Ausbau der A5 zeitgleich mit dem Bau der Bahn erfolgt. Beispiel für ein solches gemeinsames Bauen von Straße und Schiene ist die ICE-Strecke Frankfurt – Mannheim, die zusammen mit dem Ausbau der Autobahn A 67 auf Grundlage einer Vereinbahrung zwischen DB und hessischer Straßenbauverwaltung realisiert wird.

Auch aus naturschutzrechtlicher Sicht kann - anders als von der DB behauptet – eine autobahnparallele Trasse nicht als ungünstiger wie die DB-Antragstrasse bewertet werden. Nach gutachterlicher Betrachtung durch die Landschaftsplaner des Büros „Faktorgrün“ wird deutlich, dass die Betroffenheit von Natura 2000 Gebieten kein Ausschlusskriterium für die A5-Trasse darstellt (siehe Anlage). Diese Sichtweise hat auch die höhere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg beim Erörterungstermin im Juli in Herbolzheim zum Ausdruck gebracht.

Darüber hinaus kann an die autobahnparallele Trasse das flächengrößte zusammenhängende Gewerbe- und Industrieareal Baden-Württembergs an den Schienengüterverkehr optimal angeschlossen werden. Diese ökonomische Verknüpfung der drei Verkehrsträger Bahn, Autobahn und Cargo-Flughafen wäre ein Alleinstellungsmerkmal der Wirtschaftsregion Südlicher Oberrhein mit entsprechender Anziehungskraft auf die Wachstumsbranche Logistik und in deren Folge auf Produktion und Arbeitsplätze.

Bürgermeister Langensteiner-Schönborn: „Fasst man diese neueren Erkenntnisse – besserer Lärmschutz, geringere Kosten, höhere Kapazität, positive wirtschaftliche Impulse - zusammen, dann ist die optimierte Variante 1 die eindeutig vorzugswürdige Trasse. Legt man die Grundsätze des Bundes für die Planung von Schienenwegen – Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen unter größter Wirtschaftlichkeit – zu Grunde, müsste der Bund die Deutsche Bahn AG dazu verpflichten, die optimierte zweigleisige A5-Trasse weiter zu verfolgen.