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20.11.2009 - Arbeitsrechtssache Bianca Sitzius - Stadt Lahr

Das Arbeitsgericht hat die Klage vollumfänglich abgewiesen. Die Stadt Lahr sieht sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass weder sie noch die weiteren persönlich Beklagten sich gegenüber Bianca Sitzius in irgendeiner Weise so verhalten haben, dass der Vorwurf des Mobbings gerechtfertigt gewesen wäre.

Wie der Vorsitzende in der mündlichen Urteilserläuterung ausführte, hat die Kammer ca. 60 von der Klägerin erhobene Einzelvorwürfe geprüft. Das Gericht kam nach ausführlicher Überprüfung zum Ergebnis, dass kein unzulässiger Druck auf sie ausgeübt wurde. Ein Bedrängen der Klägerin Sitzius war nicht zu erkennen. Der Stadt Lahr sowie den persönlich Beklagten wurde bescheinigt, zurückhaltend agiert zu haben.

Die Kammer bestätigte darüber hinaus, dass die Beklagte durch die Klage berechtigt war, ihren guten Ruf als gefährdet anzusehen und dies im Rahmen einer Presseerklärung auch zum Ausdruck zu bringen. Deshalb wies die Kammer hierauf gestützte und weitergehende Schadensersatzansprüche der Klägerin Bianca Sitzius zurück.
Durchgängig erwiesen sich die im Rahmen der nachgeschobenen Klageerweiterung auch persönlich gegen die Vertreter der Stadt Lahr sowie die beklagten leitenden Mitarbeiter erhobenen Vorwürfe nach Auffassung des Gerichts als haltlos.