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20.10.2015 - Arbeitsrecht von A bis Z

Der Vortrag am Dienstag, 27. Oktober um 19:00 Uhr informiert über grundlegende Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Arbeitsverhältnis und beantwortet aufkommende Fragen: Wer ist Arbeitnehmer? Welche Pflichten haben Arbeitgeber? Ist eine mündliche Kündigung wirksam? Wann ist ein Zeugnis sehr gut? Und gilt der Mindestlohn tatsächlich für alle? Wissenswerte rechtliche Zusammenhänge von der Begründung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden vermittelt. Die Referentin Natalia Helmchen behandelt auch die Themen Leiharbeit, Minijob, Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Befristung oder Urlaub.

Rechtsanwältin Natalia Helmchen absolvierte das Jurastudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Ihr weiterer Weg führte sie zum Referendariat in den Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Stationen unter anderem beim Landgericht Wuppertal, an der Deutschen Verwaltungshochschule in Speyer und einer internationalen Kanzlei Barcelona. Nach einer kurzen Tätigkeit in einer Kanzlei in der Nähe von Heidelberg ist sie seit Ende 2013 als angestellte Anwältin in der Anwaltskanzlei Brinkmann in Kappel-Grafenhausen tätig. Ihr Schwerpunkt liegt im Bereich des Arbeitsrechts. Sie berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei rechtlichen Problemen und nimmt ihre Interessen wahr. Der Eintritt kostet 3,50 Euro, ermäßigt 2,50 Euro. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen bei der Volkshochschule Lahr, Tel. 07821/918-0, Email: vhslahr@lahr.de oder im Internet unter www.lahr.de/vhs.