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14.12.2006 - Altlastenauskünfte

Die Kenntnis von Altlastverdachtsflächen (stillgelegte Gewerbe- und Industriestandorte, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, frühere Müllkippen usw.) schützt Bürger vor dem ungewollten Erwerb von Altlasten und damit vor einem hohen finanziellen Risiko. Denn werden Altlasten erst nach dem Erwerb eines Grundstücks oder beim Ausheben der Baugrube festgestellt, können bestehende Finanzierungs- und Zeitpläne schnell Makulatur sein. Die Stadtverwaltung Lahr erteilt Grundstückseigentümern, bei schriftlicher Einverständniserklärung derselben auch Dritten, auf schriftlichen Antrag kostenlos Auskunft darüber, ob für die jeweiligen Grundstücke ein Altlastenverdacht vorliegt.
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Lahr, Abt. Öffentl. Grün und Umwelt, Dr. Matthias Dressler oder Mathias Pieper, Rathausplatz 7, 77933 Lahr. Einen Antragsvordruck zum Herunterladen gibt es auf der Homepage der Stadt www.lahr.de unter dem Stichwort „Altlastenauskunft“.