Der Kommunale Wärmeplan ist sowohl nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg als auch nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, der weder eine unmittelbare Außenwirkungen, noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung zukommt. Der Kommunale Wärmeplan ist aber auch ein wichtiges strategisches Planungsinstrument zur Erreichung der Energie und Klima-Leitziele der Stadt Lahr. Er ist durch weitere Planungen räumlich und zeitlich zu konkretisieren und umzusetzen. Seine Inhalte dienen als Orientierung und Planungsgrundlage für Energieversorger und Netzbetreiber. Er bietet für Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer und Betriebe eine Orientierung, er begründet aber keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Für die Bauleitplanung sind die Ergebnisse und Inhalte des Kommunalen Wärmeplans abwägungsrelevant.
Da mit diesem Kommunalen Wärmeplan kein Gebiet als Aus- oder Neubaugebiet für ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffausbaugebiet ausgewiesen wird, dies erfordert eine weitergehende Planung und einen gesonderten Beschluss des Gemeinderates, greift die 65 Prozent-Erneuerbare-Energie-Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht (Fragen und Antworten des Bundes, Fragen und Antworten des Landes Baden-Württemberg).