Betreuungsgebühren
Wissenswertes über Kita-Gebühren in Lahr
Die Elternbeiträge gelten grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen in Lahr und sind abhängig von dem jeweiligen Betreuungsangebot. Sie sollen Eltern angemessen an den Betriebskosten der Kitas beteiligen, aber eine zu starke wirtschaftliche Belastung der Familien vermeiden.
Dazu kommt noch eine Gebühr für die Verpflegung, beispielsweise bei Ganztagesbetreuung. Die Betreuungs- und Verpflegungsentgelte werden monatlich mit einem Pauschalbetrag für das jeweilige Betreuungsangebot abgerechnet.
Die Kita-Gebühren sind in Lahr für durchschnittlich 218 Betriebstage bei einer Zahlweise von 11 Monaten (ohne den Ferienmonat August) bemessen.
Aktuelles Gebührenverzeichnis
Gibt es Ermäßigungen für Geschwisterkinder?
Die Kita-Gebühren werden in Lahr nach der Zahl der Kinder in einer Familie festgesetzt, die ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot nach der Kinderbetreuungssatzung der Stadt Lahr besuchen. Die Abstufung sieht so aus:
- 1 Kind = volle Gebühr,
- 2 Kinder erhalten jeweils 25% Ermäßigung,
- 3 Kinder jeweils 50% Ermäßigung,
- 4 und mehr Kinder jeweils 65% Ermäßigung.
Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Für Familien mit niedrigem Einkommen gibt es die Möglichkeit, dass die Betreuungs- und Essenskosten ganz oder teilweise übernommen werden.
Informationen zur Zuschussmöglichkeiten und Kostenübernahme in der Kindertagesbetreuung erhalten Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Landratsamt Ortenaukreis Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen / Landkreis Ortenaukreis
Besteht Anspruch auf das „Bildungs- und Teilhabepaket“ werden die Kosten für das warme Mittagessen durch das Landratsamt Ortenaukreis übernommen.
Welche Kosten fallen in einem Kitabetrieb an?
- Gebäudeunterhaltung + Außengelände
- Ausstattung der Kita, Mobiliar
- Personalkosten (je nach Qualifikation)
- Pädagogisches Material, Spielsachen, Bücher
- Verpflegung
- Reinigung
- Und vieles mehr
Wie finanziert sich die Kinderbetreuung in Lahr?
Kostenträger der Kita-Gebühren
Quelle: Stadt Lahr
Das Kreisdiagramm zeigt die prozentuale Verteilung der Kostenträger für eine bestimmte Leistung oder Einrichtung.
- Stadt trägt mit 59 % den größten Anteil der Kosten.
- FAG-Zuweisungen vom Land machen 25 % der Finanzierung aus.
- Elternbeiträge tragen 9 % zu den Gesamtkosten bei.
- Sonstige Zuweisungen haben einen Anteil von 7 %.
Die Darstellung macht deutlich, dass die Stadt den Hauptanteil der Finanzierung übernimmt, gefolgt vom Land durch FAG-Zuweisungen. Elternbeiträge und sonstige Zuweisungen spielen eine vergleichsweise kleinere Rolle bei der Kostendeckung.
Die Finanzierung erfolgt durch verschiedene Akteure: das Land Baden-Württemberg, die Stadt Lahr, die Kita-Träger und die Eltern.
Der Städte- und Gemeindetag sowie die Kirchen gehen von einer Zielgröße von 20% Kostenbeteiligung der Eltern an den Betriebskosten aus und geben jährliche Empfehlungen für die Höhe von Regelbetreuung für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung sowie Krippenbetreuung bis zu 6 Stunden täglich ab.
Derzeit beteiligen sich die Lahrer Kita-Eltern aktuell mit ca. 10 % an den Kosten des Kita-Betriebs. Aufgrund der dauerhaft ansteigenden Betriebskosten, sind regelmäßige Anpassungen bzw. Erhöhungen der Elternbeiträge in mehreren Schritten in den kommenden Jahren notwendig.
Bis 2030 wollen wir:
- das Angebot weiter ausbauen
- die Kita-Gebühren sozial ausgewogen gestalten,
- und den Kostendeckungsgrad auf etwa 20 % anheben – fair und planbar für alle Beteiligten.
Woran wird sich bei der Gebührenanpassung orientiert?
- Gebühren der umliegenden Gemeinden/Großen Kreisstädte
- Gemeinsame Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände
- Gebührenkalkulation anhand der tatsächlichen Kosten eines Kita-Platzes
Der Gemeinderat entscheidet anhand dieser Faktoren über die Erhöhung der Gebühren.
Wer erhält die Kita-Gebühren?
Jede Kita bildet eine eigene Abrechnungseinheit. Dort werden Kita-Gebühren, Zuschüsse und weitere Einnahmen wie z.B. Spenden eingenommen und mit den Kosten verrechnet. Die Differenz trägt die Stadt Lahr