03.06.2025 - Stadtverwaltung Lahr schlägt Erhöhung der Verpflegungsentgelte vor
Warum das Schulessen teurer werden könnte
Die Stadtverwaltung Lahr schlägt vor, die Verpflegungsentgelte an städtischen Schulen zum Beginn des Schuljahres 2025/26 zu erhöhen. Der Gemeinderat wird sich am Montag, 23. Juni 2025, in öffentlicher Sitzung mit dem Thema befassen.
Grund für die vorgeschlagene Erhöhung sind steigende Kosten für Lebensmittel, Energie und Personal. Die jüngsten Preisanpassungen der Caterer sind für die Stadt mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden. Ohne eine Erhöhung der Essenspreise würde im Bereich der Gemeinschaftsverpflegungen, der neben den Schulen auch die Kitas umfasst, ein Haushaltsdefizit von minus 248 000 Euro entstehen.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht außerdem vor, den städtischen Zuschuss auf die bisherige Höhe zu begrenzen. Künftige Preiserhöhungen der Caterer würden damit auf die Abgabenpreise umgelegt werden. Bislang ist es genau umgekehrt: Es gilt die Vorgabe des Gemeinderats, während der Einführungs- und Umsetzungsphase des 2024 beschlossenen Kita- und Schulverpflegungskonzepts die Essenspreise nicht anzupassen und steigende Kosten aus dem städtischen Haushalt zu begleichen.
Die neuen Preise sollen 5,50 Euro an der Schutterlindenbergschule, Gutenbergschule und Friedrichschule sowie 7,50 Euro am Max-Planck-Gymnasium, Scheffel-Gymnasium und an der Verbundschule betragen. Bisher kostet ein Essen an der Friedrichschule drei Euro, an der Schutterlindenberg- und Gutenbergschule 3,90 Euro sowie an der Verbundschule und den beiden Gymnasien 4,10 Euro.
Nach Rücksprache mit dem Ortenauer Jobcenter werden über das Bildungs- und Teilhabepaket auch die erhöhten Essenspreise in vollem Umfang erstattet. Alle Kinder erhalten die Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn folgende staatliche Leistungen bezogen werden: Kindergeldzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerber-Leistungen.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu prüfen, wie weitere Kostensteigerungen entgegengesteuert werden kann. Ein möglicher Ansatzpunkt könnte beispielsweise sein, die im Kita- und Schulverpflegungskonzept vorgegebenen Standards – etwa hinsichtlich regionaler Produktion, Bio- und Fairtrade-Komponenten – zu senken.