Bekanntmachung Verkehrsunfall B 415
Am 09.04.26 ereignete sich um 14:59 Uhr ein Verkehrsunfall auf der B 415.
Hierbei befuhr ein LKW-Fahrer die B 415 stadtauswärts. Am Knotenpunkt B 415/ Zufahrt Im Götzmann/ Auffahrt B 3 standen fünf bis sechs Fahrzeuge an der roten Ampel.
Der LKW-Fahrer fuhr auf den letzten, vermutlich nahezu stehenden PKW stark links versetzt auf und beschleunigte ihn dadurch stark. Dieser wurde dadurch auf den rechts angelegten Grünstreifen an den weiteren stehenden Fahrzeugen vorbei geschoben und beschädigte den Ampelmast erheblich. Beide Insassen des PKW wurden eingeklemmt und schwer verletzt.
Der LKW fuhr währenddessen an den weiteren stehenden PKWs links vorbei und kollidierte mit zwei auf der Fußgängerfurt der dortigen Ampel zu Fuß gehenden Personen.
Diese erlagen noch vor Ort Ihren Verletzungen, der Fahrer flüchtete und wurde im Nachgang polizeilich gesucht.
Am 16.04.26 um 16 Uhr wurde die Unfallkommission, bestehend aus der Straßenmeisterei Lahr, dem Polizeipräsidium Offenburg, der Abteilung Mobilität und Verkehr sowie der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Lahr einberufen, um die Geschehnisse vor Ort einzuordnen und die Verkehrsinfrastruktur als potenzielle Unfallursache zu überprüfen. Dabei wurde eine ähnliche Zeit und Wetterlage berücksichtigt, um die Sichtverhältnisse optimal berücksichtigen zu können.
Vor Ort wurde festgestellt, dass die Signalgeber der Ampelanlage intakt und klar erkennbar sind. Die Markierungen sind ebenfalls vollständig vorhanden und erkennbar. Der Knotenpunkt ist übersichtlich und auf die Mindestanzahl an notwendigen Verkehrszeichen beschränkt. Vor Ort befinden sich keine ablenkenden Werbetafeln oder ähnliche Einrichtungen.
Die bisherige Unfallstatistik weist in diesem Bereich seit Umbau des Knotenpunktes 2017 keine Auffälligkeiten auf, die auf den Fahrzeugverkehr zurückgeführt werden könnten. Die einzigen polizeilich erfassten Unfälle beziehen sich auf Querungsverstöße des Fußverkehrs (Rotlicht, motorisierte Fahrzeuge etc.).
Auch die polizeilichen Ermittlungen, die noch nicht vollständig abgeschlossen sind, konnten rasch eine Unfallursache bedingt durch die Verkehrsinfrastruktur ausschließen.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass verkehrsrechtlich keine Maßnahmen getroffen werden könnten, die ein derartiges Unfallgeschehen verhindern könnten.
Gez. Carina Stuber