In der Sitzung am Montag, 29. Februar 2016, hat der Gemeinderat den Sachverhalt um den ehemaligen Schuhhof im Fachmarktzentrum behandelt. Die Frage nach der Zukunft des Schuhmarkts war aufgekommen, nachdem der Bestandsschutz erloschen war.
Der Investor Ten Brinke hatte sich in der Konzeptphase entschieden, das Gebäude des ehemaligen Schuhhofs zu erhalten, um dort über den Bestandsschutz, weiterhin Schuhe verkaufen zu können. Allerdings wurde während der Bauphase das Gebäude nahezu vollständig abgerissen. Der Investor verlor damit den Bestandschutz für den Schuhhandel.
Ten Brinke wünscht nun die Erteilung einer neuen Baugenehmigung für einen Schuhfachmarkt. Auf dem Weg einer Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans sollte nach den Vorstellungen des Investors ein Schuhmarkt genehmigt werden. Eine Befreiung deshalb, weil in den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans das Sortiment Schuhe neben Bekleidung und Textil als Planungsziel explizit zum Schutz der Innenstadt ausgeschlossen ist.
Nach eingehender Prüfung durch den Fachanwalt Prof. Dr. Sparwasser, Freiburg und durch das städtische Rechts- und Ordnungsamt kann eine Befreiung aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden. Grund hierfür ist, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Auf der Grundlage eines differenzierten Einzelhandels-Gesamtkonzepts wurde das Sortiment Schuhe begründet im Bebauungsplan ausgeschlossen. Die Erteilung einer Befreiung wäre letztendlich rechtswidrig. Der Gemeinderat nahm dieses Ergebnis nach eingehender Diskussion zur Kenntnis.
Einzige Möglichkeit, einen Schuhmarkt im Fachmarktzentrum unterzubringen, wäre daher eine Änderung des Bebauungsplans. Der Gemeinderat hat sich gegen eine sofortige Bebauungsplanänderung entschieden und möchte die Ergebnisse des Einzelhandelsgutachtens, das von Dr. Acocella im Auftrag der Stadt gegenwärtig erarbeitet wird, abwarten. Eine erneute Befassung der Thematik soll dann nach Erstellung des Einzelhandelsgutachtens, das nach der Sommerpause vorliegen soll, im Gemeinderat erfolgen. Bis dahin soll auch mit den Fachbehörden abgeklärt werden, ob aus deren Sicht eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans überhaupt möglich wäre.