Die Stadt Lahr wird ein Kontrollsystem einführen, um Verstöße gegen die derzeit geltenden Begrenzungen für die Bahnbrücke in der Rheinstraße zu sanktionieren. Ziel ist, die Verkehrslast der Brücke zu reduzieren, Schäden zu vermeiden und eine Vollsperrung abzuwenden.
In Reaktion auf die Ergebnisse einer Bauwerksprüfung gelten für die Bahnbrücke bislang zwei Begrenzungen: auf Tempo 30 sowie auf maximal 16 Tonnen schwere Fahrzeuge, verbunden mit einem Abstandsgebot von 70 Metern für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Die Umleitung für schwerere Fahrzeuge ist ausgeschildert und erfolgt über die Bundesstraße 3 auf die Bundesstraße 415 und von dort weiter auf die Raiffeisenstraße.
Wie das Gutachten eines externen Fachbüros ausführt, ist eine Belastung der Brücke gemäß den aktuell bestehenden Einschränkungen verantwortbar. Es ist aber essenziell, dass die Vorgaben eingehalten werden. Nach den Erfahrungen der Polizei und des Kommunalen Ordnungsdiensts sind jedoch weiterhin Verstöße von Lastkraftfahrzeugen gegen das bestehende Überfahrtsverbot zu verzeichnen. Damit sorgen sie für Belastungen, die laut den Empfehlungen des Fachbüros dringend zu vermeiden sind.
Die Stadt Lahr wird daher im Vorfeld der Bahnbrücke ein Kontrollsystem in beiden Verkehrsrichtungen installieren. Es wird ermöglichen, die Fahrzeuge ohne Unterbrechung des Verkehrs zu wiegen und im Fall einer Gewichtsüberschreitung das Kennzeichen zu erfassen. Dies ist die einzig wirksame, auf mehr als 16 Tonnen schwere Fahrzeuge beschränkte Kontrolle, die zudem keine langen Rückstaus am Kreisverkehr Hirschplatz oder am Kreisverkehr Raiffeisen-/Flugplatz-/Rheinstraße verursacht. Eine Höhenbegrenzung als Alternative musste verworfen werden, da zahlreiche Fahrzeuge eine vergleichbare Höhenbemaßung aufweisen wie der verbotene Schwerverkehr – jedoch mit deutlich geringerem Gewicht.
Ergänzend wird die Stadt Lahr die Beschilderung anpassen und ausweiten, insbesondere an allen Armen der Kreisverkehre Hirschplatz sowie Raiffeisen-/Flugplatz-/Rheinstraße. So soll möglichst frühzeitig und deutlicher auf die geltenden Beschränkungen hingewiesen und darauf hingewirkt werden, dass möglichst keine Fahrzeuge, für die das Überfahrtsverbot gilt, irrtümlich den Weg über die Brücke einschlagen.
Das Fachbüro hat bei der Überprüfung festgestellt, dass die Bahnbrücke bisher keine sichtbaren Risse aufweist. Allerdings ist es bei der 1956 errichteten, in der Bauweise mit der Dresdner Carolabrücke vergleichbaren Spannbetonbrücke jederzeit möglich, dass Risse auftreten. Das Bauwerk wird daher täglich auf Rissbildungen überwacht. Um ein permanentes Monitoring zu gewährleisten, wird die Stadt Lahr für den Kauf und die Installation von Sensoren mit integriertem Laser, die Veränderungen im Millimeterbereich erfassen, rund 50 000 Euro investieren. Sollten sich Risse bilden, wäre eine sofortige Vollsperrung der Brücke zwingend erforderlich.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Investition von voraussichtlich rund 310 000 Euro für das System zur Gewichtskontrolle der Fahrzeuge aus städtischer Sicht gerechtfertigt. Es geht ausschließlich darum, die Bahnbrücke zu schützen, den Status quo möglichst lange aufrechtzuerhalten und weitere Einschränkungen bis hin zur Vollsperrung abzuwenden.
Perspektivisch ist ein Ersatzneubau unumgänglich – nicht nur für die Bahnbrücke, sondern auch für die Schutterbrücke in der Rheinstraße, die bei der Bauwerksprüfung ebenfalls eine ungenügende Bewertung erhalten hat. Die Stadt Lahr ist bezüglich der Bahnbrücke schon seit längerer Zeit in Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG. Ziel der Stadt ist, einen Neubau möglichst zeitnah in die Wege zu leiten. Hierzu ist im ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie vorgesehen. Nach derzeitiger Einschätzung ist mit einem Zeitraum von etwa vier Jahren bis zur Inbetriebnahme der neuen Brücken zu rechnen.
Da der Schwerlastverkehr die B 415 als Umleitungsstrecke stark beansprucht, empfiehlt die Stadt Lahr, mit allen anderen Fahrzeugen alternativ die Route über die Dr. Georg-Schaeffler-Straße und die Rheinstraße stadteinwärts oder stadtauswärts zu nutzen. Ziel ist, den gesamten Verkehr möglichst verträglich auf das städtische Verkehrsnetz zu verteilen, ohne einzelne Abschnitte übermäßig zu beanspruchen.
In den vergangenen Wochen war es aufgrund von Verkehrsunfällen zweimal erforderlich, die B 415 temporär zu sperren. Künftig würde der Schwerlastverkehr in solchen Fällen über die Bahnbrücke der Kreisstraße 5342 südlich von Kippenheimweiler umgeleitet werden.
Solobusse der SWEG dürfen die Bahnbrücke weiterhin passieren. Da eine Sperrung für alle Busse weitreichende Konsequenzen insbesondere für Berufspendlerinnen und -pendler sowie für Schülerinnen und Schüler hätte, hat die Stadtverwaltung in der Risikoabwägung entschieden, der SWEG eine mit detaillierten Auflagen versehene Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Für die SWEG gelten beim Befahren der Brücke beispielsweise Schrittgeschwindigkeit mit stark ausgelasteten Bussen und ein Begegnungsverbot für Busse auf der Brücke.
Gelenkbusse der SWEG dagegen dürfen die Brücke nicht mehr befahren. Gelenkbusse von und zum Bahnhof Lahr müssen deshalb ebenfalls die Umleitung über die Raiffeisenstraße, die B 415 und die B 3 fahren. Dadurch kann es aktuell im Schülerverkehr sowie auf den Linien 100, 101, 102, 103, 104, 106, 107, 108 und 111 zu Einschränkungen und Verspätungen im Fahrplan kommen. Die SWEG hat den Fahrzeugeinsatz generell auf die Tonnagebegrenzung angepasst und wird diesen – je nach den auftretenden Betriebssituationen – weiterhin anpassen.
Die Stadt Lahr bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die sie nicht leichtfertig vornimmt. Über allem steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – auf der Brücke und auf den Gleisen, die unter der Bahnbrücke hindurchführen.