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28.08.2020 - Die Hälfte der Bevölkerung hat Anspruch auf sogenannte Sozialwohnungen Geförderter Wohnraum für die Mittelschicht

Eine junge Familie hockt auf einer Wiese im Park: links der Vater, vor ihm sein kleiner Sohn mit einem großen weißen Hund, hinter diesem ein Mädchen und rechts außen die Mutter. Die Eltern halten eine Pappe, geformt wie ein Hausdach, über die Familie.
Ein Dach über dem Kopf
In Lahr gibt es aktuell rund 470 überwiegend vom Land geförderte Mietwohnungen, die einer Belegungs- und Mietbindung unterliegen, sogenannte Sozialmietwohnungen. Das entspricht circa 2,5 Prozent aller Lahrer Wohnungen. Der Bestand hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen, da immer wieder Wohnungen aus der Bindung fallen. 2017 hat der Gemeinderat daher die Sozialwohnungsquote beschlossen.

Demnach müssen bei größeren Wohnungsbauprojekten 20 Prozent der Wohnungen zu einen günstigeren Preis angeboten werden. Damit möchte die Stadt die Anzahl von gefördertem Mietwohnraum wieder verstärkt vorantreiben, um mittelfristig den Bundesdurchschnitt von vier Prozent zu erreichen. Zurzeit befindet sich beispielsweise der Bebauungsplan Quartier am Stadtpark in der Offenlage. Auf dem ehemaligen Nestler Areal, sollen acht Häuser mit 190 Wohnungen entstehen, darunter rund 40 Sozialwohnungen.

 

„Der Begriff ‚Sozialwohnungen‘ ist eigentlich irreführend“, sagt Karen Wurth von der Servicestelle Wohnraum beim Lahrer Stadtplanungsamt. „Zwar darf geförderter Wohnraum nur vermietet werden, wenn ein Wohnberechtigungsschein vorgelegt wird, der wiederum von bestimmten Einkommensgrenzen abhängt, allerdings sind diese hoch bemessen.“ Die Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein bei einem Einpersonenhaushalt liegt aktuell bei 51 000 Euro, bei einem Vierpersonenhaushalt sind es 69 000 Euro. „Viele Berufsgruppen wie zum Beispiel Verwaltungsfachangestellte, Altenpfleger, Lehrer, Polizisten oder Architekten fallen in diesen Rahmen. In den geförderten Wohnungen leben also Menschen wie du und ich und der Begriff ‚Sozialwohnung‘ hat rein gar nichts mit einem ‚Sozial- oder Problemfall‘ zu tun“, erklärt Wurth. Die Förderung soll das Wohnen bis weit in die Mittelschicht der Gesellschaft hinein erschwinglicher machen – durch Mieten, die um 20 bis 40 Prozent unter dem Neubauniveau liegen. Um eine breitere Akzeptanz zu erreichen, wird zunehmend von „gefördertem Mietwohnraum“ und nicht mehr von „Sozialwohnungen“ gesprochen, denn schließlich hat mindestens die Hälfte der Bevölkerung das Recht auf einen Wohnberechtigungsschein.

Tabelle der Einkommensgrenzen:

1 Person 51 000 Euro
2 Personen 51 000 Euro
3 Personen 60 000 Euro
4 Personen 69 000 Euro
5 Personen 78 000 Euro
6 Personen 87 000 Euro
7 Personen 96 000 Euro
8 Personen 105 000 Euro
9 Personen 114 000 Euro
10 Personen 123 000 Euro