Blick über Lahr

Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan Schwarzwald- / Martin-Luther-Strasse

Geltungsbereich
Geltungsbereich
Quelle: Stadt Lahr
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 26. Januar 2026 und 28. September 2026 in seinen öffentlichen Sitzungen für den Bebauungsplan

Bebauungsplan Schwarzwald- / Martin-Luther-Strasse

im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) die Anpassung des Geltungsbereichs und eine (freiwillige) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan eingezeichnet.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus den Anlagen vom 26. Januar 2026: Bestandsplan mit Geltungsbereich, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Fledermäuse, Habitatpotentialabschätzung Totholzkäfer, Fachgutachten zum Hochwasserschutz; sowie den Anlagen vom 28. September 2026: Lageplan, Tiefgarage, Ansichten Nord + Süd, Ansicht Ost und Schnitt, Berechnung GRZ und GFZ, Freiflächenplan und Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchung in der Zeit vom

12. Oktober 2026 bis einschließlich 13. November 2026

veröffentlicht. Die maßgeblichen Anlagen können hier auf dieser Internetseite abgerufen werden. Alle Dokumente sind am Ende dieser Seite als Download verfügbar.

Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum im Flur des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald, während den genannten Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten:
Mo - Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr
Do: 13:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Stellungnahmen und Untersuchungen:

  • Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung von faktorgruen (Stand: 01. März 2024)
    - Aussagen zu Auswirkungen auf Vögel, Reptilien und Totholzkäfer sowie zu Vermeidungs-, Minimierungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) – Fledermäuse von Bioplan (Stand: 04. Dezember 2023)
    - Aussagen zu planungsrelevanten Fledermäusen: Untersuchung zum Vorkommen, Bewertung, Maßnahmen
  • Habitatpotentialabschätzung im Bauplangebiet „Martin-Luther-Str.“ in Lahr von Landschaftsökologische Gutachten und Biotoppflege (LÖGB), Jochen Schünemann (Stand: 22. Januar 2024)
    - Aussagen zu planungsrelevanten Totholzkäfern: Untersuchung zum Vorkommen, Bewertung, Maßnahmen
  • Fachgutachten Hochwasserschutz B-Plan Martin-Luther-Straße, Lahr von Fichtner Water & Transportation GmbH (Stand: März 2023)
    - Betrachtung und Bewertung des Bauvorhabens hinsichtlich des Hochwasserschutzes
  • Verkehrsuntersuchung zur Martin-Luther-Straße in Lahr von Fichtner Water & Transportation GmbH - Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchung - Rev03 (Stand 20. Juli 2026)
    - Ermittlung und Bewertung der bestehenden und zukünftigen Verkehrsbelastung

Stellungnahmen können entweder per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de, postalisch an Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald oder persönlich während der Öffnungszeiten im Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt eingereicht werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Stellungnahmen zu Protokoll gegeben werden.

Im weiteren Verfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 2. Halbsatz in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme erhält. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Abwägungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

 

Stadt Lahr, 10. Oktober 2026

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon: 07821/910-0681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de