Blick von oben in den Rathaus Innenhof mit einem kleinen Park

Fragen und Antworten - Stand 11. Juni 2026 Haushaltssperre

Vier Männer an einem langen Tisch mit Mikrofonen
Pressekonferenz zur Haushaltssperre bei der Stadt Lahr (von links): Kämmerer Markus Wurth, Erster Bürgermeister Guido Schöneboom, Oberbürgermeister Markus Ibert und Bürgermeister Tilman Petters
Quelle: Stadt Lahr
Mit sofortiger Wirkung hat Oberbürgermeister Markus Ibert für die Stadt Lahr eine Haushaltssperre ausgerufen. Sie gilt bis auf Weiteres für das laufende Haushaltsjahr. Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, in der öffentlichen Sitzung am Montag, 22. Juni 2026, die Haushaltssperre zu bestätigen.

Anlass sind enorme Ausfälle von aktuell rund zehn Millionen Euro bei den Gewerbesteuererträgen für 2026. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass von diesem Fehlbetrag bis Jahresende etwa zwei Millionen Euro im Gesamthaushalt kompensiert werden können. Damit verbleibt ein Delta von acht Millionen Euro, sodass sich das Defizit im Ergebnishaushalt von 1,5 Millionen Euro, mit dem die Stadt Lahr für 2026 geplant hatte, auf 9,5 Millionen Euro deutlich zu erhöhen droht. Die Haushaltssperre ist deshalb erforderlich, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen.

Zitat

Die Haushaltssperre wird zu spürbaren Einschnitten führen, ist aber unabdingbar, um unsere Stadt finanziell zu stabilisieren und weiterhin gestaltungsfähig zu bleiben.
Dieser Verantwortung werden sich der Gemeinderat und die Verwaltung in engem Schulterschluss stellen. Wir packen gemeinsam an – gerade auch in einer Zeit, die uns alle vor große Herausforderungen stellt.

: Oberbürgermeister Markus Ibert

Die globale wirtschaftliche Situation führt bei den Kommunen entsprechend der Mai-Steuerschätzung 2026 im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung zu massiven Ausfällen der Steuereinnahmen. Demnach werden den Kommunen in Baden-Württemberg im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung in den Jahren 2026, 2027 und 2028 jeweils eine Milliarde Euro weniger an Steuereinnahmen zur Verfügung stehen. Davon entfallen 85 Prozent auf die Gewerbesteuer.

In Lahr ist insbesondere mit Ausfällen bei den Gewerbesteuererträgen in Höhe von aktuell zehn Millionen Euro zu rechnen, vor allem aufgrund von Rückzahlungen und Anpassungen von Vorauszahlungen. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass von diesem Fehlbetrag bis Jahresende etwa zwei Millionen Euro im Gesamthaushalt kompensiert werden können. Damit verbleibt ein Delta von acht Millionen Euro, sodass sich das Defizit im Ergebnishaushalt von 1,5 Millionen Euro, mit dem die Stadt Lahr für 2026 geplant hatte, auf 9,5 Millionen Euro deutlich zu erhöhen droht. Die Haushaltssperre ist deshalb erforderlich, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen.

Nein. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit sicherzustellen und die erforderlichen Reduzierungen auf Aufwandsseite zu erreichen, ist die Sperre notwendig.

Ja, deswegen wurde dieses Werkzeug ja gewählt, um die Handlungsfähigkeit zu erhalten.

Nein, die Stadt Lahr ist nicht pleite. Die Haushaltssperre ist eine hauswirtschaftliche „Notbremse“, ein Instrument verantwortungsvoller Haushaltsführung, um auf finanzielle Unsicherheiten zu reagieren und die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern.
 

Die Dynamik in der Wirtschaft ist schwer vorhersehbar und schlägt sich unmittelbar auch im Haushalt der Stadt nieder. Die Verwaltung hat umgehend reagiert.

Nein, den Einbruch der Gewerbesteuer hat die Stadtverwaltung nicht zu verantworten. Im Gegenteil, aufgrund umsichtigen und verantwortungsvollen Handelns wurde umgehend die Haushaltssperre abgewogen und durch den Oberbürgermeister ausgerufen.

Eine Haushaltssperre ist kein absoluter Ausgabenstopp. Ausgaben sind weiterhin möglich, wenn

  • Gesetzliche beziehungsweise vertragliche Verpflichtungen bestehen
  • Weiterführung begonnener Aufgaben unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
    • Unverzichtbar für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs
    • Dringlichkeit / Gefahr im Verzug
    • Nicht verschiebbar / aufschiebbar
    • Abwehr wirtschaftlichen Schadens
  • Pflichtleistungen bleiben gesichert.
  • Projekte, die noch nicht gestartet sind, können sich verzögern.

Darüber entscheidet die Sperre nicht. Sie ist ein kurzfristiges Instrument, dass die Stadtverwaltung handlungsfähig bleibt. Etwaige Änderungen von Gebühren und Steuern werden durch den Gemeinderat separat beraten und beschlossen.

Die Sperre hat bis zum Ende des Haushaltsjahres Bestand. Durch Verbesserung der Ertragssituation und/oder der Umsetzung von vorzeitigen Konsolidierungsmaßnahmen kann eine frühere Aufhebung der Haushaltssperre in Frage kommen.

Stellenbesetzungen werden nach den gleichen Maßgaben auf Ausgaben bewertet.

Das sind:

  • Gesetzliche beziehungsweise vertragliche Verpflichtungen
  • Weiterführung begonnener Aufgaben unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
    • Unverzichtbar für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs
    • Dringlichkeit / Gefahr im Verzug
    • Nicht verschiebbar / aufschiebbar
    • Abwehr wirtschaftlichen Schadens

Der Oberbürgermeister der Stadt hat die Haushaltssperre mittels Verfügung zum 11. Juni 2026 ausgerufen.
Am Montag, 22. Juni 2026, verabschiedet der Gemeinderat der Stadt die Haushaltssperre.
Sie gilt ab sofort.

Ja. Er ist dann aber aufgefordert, alternative Maßnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, die finanzielle Lage zu stabilisieren. Würde dies ausbleiben, müsste der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprechen.