Lahr Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Erschließungsbeiträge: Endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen Lili-Sasse-Straße und Camill-Fux-Straße, Gemarkung Reichenbach

Nach der geltenden Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Lahr entsteht die Beitragsschuld für Erschließungsbeiträge mit der endgültigen plangemäßen Herstellung einer Erschließungsanlage. Gemäß § 41 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind der Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage und das Entstehen der sachlichen Beitragsschuld bekannt zu geben. Die Lili-Sasse-Straße und Camill-Fux-Straße, Flurstück 1287 und Flurstück 1288, Gemarkung Reichenbach, wurde im Jahr 2025 erstmalig technisch hergestellt/ endausgebaut. Grundlage für die Herstellung der Straßen ist der für diesen Bereich geltende Bebauungsplan, Heubühl, rechtsverbindlich seit dem 30.04.2005.

Die endgültige Herstellung im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts erfolgte mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung im Dezember 2025.

Für die Grundstückseigentümer der Lili-Sasse-Straße und Camill-Fux-Straße bedeutet dies, dass die Stadt Lahr in absehbarer Zeit die Erschließungsbeiträge erhebt. Dabei werden die bereits gezahlten Vorauszahlungen angerechnet. Zuvor wird die Stadt Lahr jeden betroffenen Anlieger erneut über ein Infoschreiben ausführlich über die Rechtslage und die voraussichtliche Höhe der Erschließungsbeiträge informieren.