Blick über Lahr

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo“)

Auf dieser Seite finden Sie Bauvorhaben für die eine begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

Die Stadt Lahr führt eine begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Projekt Austraße 46, Stadtteil Sulz durch. Für das geplante Wohnbauvorhaben (Wohnhauserweiterung) auf dem Grundstück Flst.-Nr. 4651, Gemarkung Sulz wird die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erforderlich. Hier findet das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich der sogenannte „Bauturbo“, nach §§ 246e, 31 Abs. 3 oder 34 Abs. 3b BauGB Anwendung.

Die Abgabe von Stellungnahmen ist vom 12. Juli 2026 bis einschließlich 11. August 2026 möglich.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch erfolgen, z. B. per E-Mail an baugesuche-stadtplanung@lahr.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg eingereicht werden, beispielsweise postalisch (Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald).

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Für die Gremienberatung werden Stellungnahmen anonymisiert. Nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können berücksichtigt werden.

 

Stadt Lahr, 11. Juli 2026

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon: 07821/910-0681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de

Die Stadt Lahr führt eine begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den folgenden Projekten durch:

- Breitmatten 22 (Umbau eines bestehenden Einfamilienwohnhauses in zwei Wohneinheiten mit Garage)

- Breitmatten 22/1 (Umnutzung eines bestehenden Büros zu einer Wohnung)

Für die geplanten Wohnbauvorhaben auf den Grundstücken Flst.-Nr. 6151/8 und 6151/21, Gemarkung Lahr wird die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erforderlich. Hier findet das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich der sogenannte „Bauturbo“, nach §§ 246e, 31 Abs. 3 oder 34 Abs. 3b BauGB Anwendung.

Die Abgabe von Stellungnahmen ist vom 28. Juni 2026 bis einschließlich 27. Juli 2026 möglich.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch erfolgen, z. B. per E-Mail an baugesuche-stadtplanung@lahr.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg eingereicht werden, beispielsweise postalisch (Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald).

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Für die Gremienberatung werden Stellungnahmen anonymisiert. Nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können berücksichtigt werden.

 

Stadt Lahr, 27. Juni 2026

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Rathausplatz 7,
77933 Lahr/Schwarzwald

Telefon 07821 / 910-0681
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Die Stadt Lahr führt eine begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den folgenden Projekten durch:

- Breitmatten 22 (Umbau eines bestehenden Einfamilienwohnhauses in zwei Wohneinheiten mit Garage)

- Breitmatten 22/1 (Umnutzung eines bestehenden Büros zu einer Wohnung)

Für die geplanten Wohnbauvorhaben auf den Grundstücken Flst.-Nr. 6151/8 und 6151/21, Gemarkung Lahr wird die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erforderlich. Hier findet das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich der sogenannte „Bauturbo“, nach §§ 246e, 31 Abs. 3 oder 34 Abs. 3b BauGB Anwendung.

Die Abgabe von Stellungnahmen ist vom 28. Juni 2026 bis einschließlich 27. Juli 2026 möglich.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch erfolgen, z. B. per E-Mail an baugesuche-stadtplanung@lahr.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg eingereicht werden, beispielsweise postalisch (Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald).

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Für die Gremienberatung werden Stellungnahmen anonymisiert. Nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können berücksichtigt werden.

 

Stadt Lahr, 27. Juni 2026

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Rathausplatz 7,
77933 Lahr/Schwarzwald

Telefon 07821 / 910-0681
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de