Die Stadt Lahr führt eine begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den folgenden Projekten durch:
- Richard-Wagner-Straße 6 (Nutzungsänderung eines Nebengebäudes mit Lagerraum und Fahrradgarage zu Wohnraum)
- Untere Hauptstraße 3, Stadtteil Hugsweier (Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten)
- Waldstraße 27, Stadtteil Sulz (Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten)
Für die geplanten Wohnbauvorhaben auf den Grundstücken Flst.-Nr. 4328/1, Gemarkung Lahr, Flst.-Nr. 101/1, Gemarkung Hugsweier und Flst.-Nr. 3755/3, Gemarkung Sulz wird die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erforderlich. Hier findet das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich der sogenannte „Bauturbo“, nach §§ 246e, 31 Abs. 3 oder 34 Abs. 3b BauGB Anwendung.
Die Abgabe von Stellungnahmen ist vom 22. März 2026 bis einschließlich 21. April 2026 möglich.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch erfolgen, z. B. per E-Mail an baugesuche-stadtplanung@lahr.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg eingereicht werden, beispielsweise postalisch (Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr).
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Für die Gremienberatung werden Stellungnahmen anonymisiert. Nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können berücksichtigt werden.
Stadt Lahr, 21. März 2026
Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7,
77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 / 910-0681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de