Schottergärten sind in Baden-Württemberg seit August 2020 rechtlich verboten (§ 21a NatSchG): „Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.“ Aber auch schon früher waren Schottergärten nach der Landesbauordnung nicht legal, da nicht überbaute Flächen grundsätzlich zu begrünen sind.
Auch im Lahrer Stadtgebiet gibt es viele Schottergärten zu sehen. Als vermeintlich pflegeleicht werden sie angelegt. Die Schottergärten bieten weder Lebensraum noch geeignete Nahrungsquellen für Insekten wie beispielsweise für Bienen. Zudem speichern die Steine der Schottergärten insbesondere im Sommer die Wärme und sorgen damit für eine zusätzliche Aufheizung der Stadt.
Naturnahe und standortangepasste Grüngärten haben dagegen viele Vorteile: hohe Biodiversität und Nutzen für Insekten und Vogelwelt, Förderung von Humusaufbau und Bodenleben, gute Versickerung und Speicherung von Regenwasser sowie kühlende Wirkung durch Verdunstung.
Nutzen Sie die Beratung zu Klein- und Vorgärten. Dort erfahren Sie, wie Sie einen naturnahen Vor- oder Kleingarten anlegen oder einen Schottergarten in einen standortangepassten Grüngarten umwandeln können.
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