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09.06.2020 - Auch die Lahrer Sporthallen öffnen Eine ganz besondere Freibadsaison 2020 im Lahrer Terrassenbad

Für gewöhnlich können die Lahrer ihr Terrassenbad spätestens Mitte Mai benutzen. Zu Corona-Zeiten sind aber liebgewonnene Gewohnheiten Makulatur, denn gerade dieser Bereich ist von den verfügten Einschränkungen des öffentlichen Lebens besonders betroffen. Mit der Ausarbeitung eines Hygieneplans wird die Freibadsaison 2020 geplant.

Die Vorschriften des Landes haben den Badebetrieb stark eingeschränkt. Zwar wäre eine Öffnung kurzfristig zum 06. Juni 2020 möglich gewesen, allerdings mit Auflagen, die von den Bäderbetrieben nicht ad hoc umgesetzt werden konnten. Einige Bäder im Land werden deshalb bis auf Weiteres nicht öffnen. Der Lahrer Bäderbetrieb möchte dies seinen treuen Kunden nicht zumuten, so dass in dieser Woche noch ein verbindlicher Hygieneplan ausgearbeitet wird, der organisatorische, personelle und technische Maßnahmen vorsieht, um zumindest einen eingeschränkten Badebetrieb anbieten zu können.

Die Mitarbeitenden des Bäderbetriebes hoffen auf großes Verständnis der Badewilligen, da viele Dinge nicht wie gewohnt sein können. Insgesamt wird die Saison 2020 sowohl den Badbesuchern aber auch dem Badpersonal und den Organisatoren sehr viel abverlangen. Die Badegäste sollten sich auf folgende Neuerungen einstellen:

Zutrittsituation
Um die Abstandsregeln einhalten zu können sollte eine “Schlangenbildung” vermieden werden. Deshalb sollte auf den Verkauf von Einzeltickets, der an der Kasse einige Zeit in Anspruch nimmt, möglichst zu verzichten. Der Bäderbetrieb empfiehlt deshalb allen Badegästen den Erwerb einer Wertkarte. Mit dieser kann der Badegast über eine separate Zutrittsanlage direkt ins Bad gelangen, ohne an der Kasse anstehen zu müssen.
Der Eingang wird gesondert geführt und von der Ausgangssituation abgekoppelt.

Begrenzung der Badegastzahlen
Um den geforderten Mindestabstand garantieren zu können, muss die Höchstzahl der Badegäste sowohl auf den Frei- und Liegeflächen als auch in den Schwimmbecken selbst begrenzt werden. Aus den in der Landesverordnung vorgeschriebenen Mindestflächen ergibt sich für das Terrassenbad eine Kapazitätsgrenze, die bei ca. 1000 Besuchern liegen wird, die sich gleichzeitig auf dem Badgelände bewegen dürfen.
Die Überwachung dieser Kapazitätsgrenze erfolgt durch eine Festlegung der zulässigen Personenzahl auf den jeweiligen Liegeflächen. An den Liegeflächen wird die jeweils zulässige Zahl der Nutzer per Schild angegeben; ähnlich, wie dies bereits bei den Spielplätzen in der Stadt umgesetzt wurde. Sollte sich abzeichnen, dass an einem Hochbetriebstag die Kapazitätsgrenze erreicht werden könnte, wird sowohl im Zufahrtsbereich als auch in der Presse und stundenaktuell unter www.lahr.de auf die mögliche Schließung hingewiesen.

Sonstige Besonderheiten für die Badesaison 2020
Es gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln und die Abstandsregelungen. Durch das notwendige Abstandsgebot wird die Wärmehalle mit Umkleiden und Duschen nur eingeschränkt nutzbar sein. Föns dürfen überhaupt nicht genutzt werden. Das Duschen nach dem Baden wird nicht in den Umkleideräumen gestattet sein, sondern nur unter der Freiluftdusche.

Keine Saisonkarten für 2020
Auf den Verkauf von Saisonkarten wird aufgrund der späten Öffnung des Terrassenbades verzichtet. Der Bäderbetrieb rät zum Erwerb von Wertkarten, mit denen der gesonderte Eingang genutzt werden kann. Diese sollten nach Möglichkeit an besucherarmen Tagen an den Kassen erworben werden.

Auch die Sporthallen öffnen am Montag, 15. Juni 2020
Die Sporthallen der Stadt werden am Montag, 15. Juni 2020, wieder für den Vereinssport geöffnet. Da die Landesverordnung der Stadtverwaltung strenge Aufsichtsregeln auferlegt hatte, war dies lange unklar. Nun besteht bei allen Beteiligten Erleichterung über eine entsprechende Klarstellung. Die Vereine müssen ein Hygienekonzept erstellen und dieses auch selbst überwachen. Im Hygienekonzept müssen beispielsweise Festlegungen über Gruppengrößen und Anwesenheitslisten, Reinigung von Geräten oder auch die Zugangssituation geregelt werden.

Erster Bürgermeister Guido Schöneboom zeigt sich über die Öffnung dieser wichtigen öffentlichen Einrichtungen erleichtert: “Die Einschränkungen im Badebetrieb und bei den Sporthallen waren nicht angenehm; weder für unsere Gäste und unsere Vereine noch für unser Personal. Als zuständiger Bürgermeister für den Sport ist es mir aber besonders wichtig, diese Einrichtungen wieder für die Öffentlichkeit freizugeben. Deshalb hoffe ich sehr auf gegenseitige Rücksichtnahme, Vernunft und Solidarität durch alle Nutzer. Nur so kann der Betrieb des Bades und der Sporthallen dauerhaft sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Öffnung möglichst vieler Schwimmbäder in der Region zu begrüßen“, so Erster Bürgermeister Guido Schöneboom.