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18.02.2016 - Stadt kann NPD Wahlplakate nicht verbieten

Am Sonntag, 13. März 2016, findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt. In diesem Zuge wurden in Lahr zahlreiche Plakate von den Parteien angebracht. Vermehrt gab es in diesen Tagen Beschwerden bezüglich der Wahlplakate der NPD. Die Stadt bedauert es, hat aber keine rechtliche Handhabe, gegen die Plakate der NPD vorzugehen. Diese Art der Wahlwerbung ist durch die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Betätigungsfreiheit der Parteien geschützt. Lediglich gegen strafbare (volksverhetzende) Inhalte könnte vorgegangen werden, diese Grenze ist in Lahr bislang nicht überschritten worden.

Die Plakatierungen werden von der Stadtverwaltung als Sondernutzungen nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg genehmigt. Darüber hinaus gelten die Sondernutzungsrichtlinien der Stadt Lahr. Die Verwaltung teilt mit, dass Einschränkungen in diesem Zuge lediglich mit Bezug auf die Verkehrssicherheit getroffen werden. So dürfen beispielsweise vor Kreisverkehren und in den Mittelinseln von Kreisverkehren keine Plakate aufgehängt werden. Plakate sind grundsätzlich immer erlaubt, auch bezüglich der Anzahl der Plakate gibt es keine Beschränkungen. Ab sechs Wochen vor Wahlen erfolgt die Genehmigung gebührenfrei.