Stadt Lahr, Schutter, Gewässer, Fluss

Gewässer

Gewässer wie Flüsse und Seen sind Bestandteile und eigenständige Ökosysteme des Naturhaushaltes. Sie sind wichtige Elemente des Landschaftsbildes und werden in der Freizeit und zur Erholung gerne genutzt.

Die Gewässer erfüllen Funktionen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser und gereinigten Abwässern. Durch die Nutzung des Menschen sind viele Gewässer jedoch verändert worden. Das bedeutendste Fließgewässer in Lahr ist die Schutter. Sie erhält Zufluss durch eine Reihe kleinerer Bäche, deren wichtigste der Sulzbach und der Gereutertalbach sind. Größere natürliche Stillgewässer gibt es in Lahr nicht, der Hohbergsee und der See im Seepark sind künstlich angelegt worden und der Waldmattensee entstand durch Kiesabbau.

Der Schutz der Gewässer umfasst alle Maßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen der natürlichen Gewässer und zur Erhaltung ihrer Selbstreinigung. Vorrangiges Ziel der Gewässerpflege ist es, die Lebensvorgänge im und am Gewässer zu erhalten und zu fördern. Lag früher der Schwerpunkt der Unterhaltungsmaßnahmen hauptsächlich bei der problemlosen Abführung des Wassers, so spielt inzwischen die Renaturierung eine zunehmende Rolle. Auch der Schutz vor Hochwasser nimmt in den Planungen der Stadt Lahr eine wichtige Position ein (Hochwassergefahrenkarte, Hochwasserrisikokarte). Aktuelle Informationen zur Hochwassersituation erhalten Sie bei der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg. Aktuelle Informationen zum Pegel der Schutter in Lahr finden Sie hier.

Es ist wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass Hochwasser und Hochwasser infolge von Starkregenereignissen jeden treffen können. Selbst wenn sich der Wohnsitz nicht in unmittelbarer Nähe eines Flusses befindet, besteht dennoch das Risiko, Schaden durch Folgen von Hochwasser oder Starkregen zu nehmen. Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) regelt daher, dass jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person „[...] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen [...] zu treffen [...].

Jede Bürgerin beziehungsweise jeder Bürger sollte deshalb anhand der sogenannten Hochwassergefahrenkarten prüfen, inwieweit das eigene Haus beziehungsweise die eigene Wohnung betroffen ist. Die Karten zeigen auf, welche Flächen wie oft von Hochwasser betroffen sind und wie hoch das Wasser bei dem jeweiligen Hochwasserszenario steht. Die Karten können über den Umwelt-Daten und -Karten Onlinedienst UDO eingesehen werden.

Wer sich in Sicherheit wiegt, weil er glaubt, Hochwasserschutz sei Aufgabe der Kommune, und diese hätte schon in „ausreichendem“ Umfang Schutzmaßnahmen umgesetzt, sollte bedenken, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Extremereignisse von nicht planbaren Ausmaßen, Dammbrüche, Verstopfungen von Durchlässen und damit einhergehenden Überflutungen sind schwer planbar. Deshalb wäre es ratsam zu prüfen, ob die bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung auch den Schutz vor Elementarschäden abdeckt. Wenn nicht, kann eine ergänzende Elementarschadensversicherung diese Lücke schließen.

Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von (potentiell) Betroffenen und Kommunen. Nur so lassen sich Schäden vermeiden - oder zumindest mindern. Die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist dabei, Bürger zu informieren, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz zu organisieren, technische Schutzmaßnahmen umzusetzen, hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren zu steuern sowie die Bauleitplanung zu optimieren und anzupassen. Die Pflicht zur privaten Eigenvorsorge umfasst Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen, Versicherungen und insbesondere korrektes Verhalten im Hochwasserfall.

Extreme Wetterereignisse sind bundesweit und wie die Vorfälle der vergangenen Jahre immer wieder zeigen keine Seltenheit. Insbesondere Starkregenereignisse nehmen zu und können auch in Siedlungsgebieten fernab von Flüssen zu katastrophalen Überschwemmungen führen. Um sich vor diesen Ereignissen besser zu wappnen, gilt es, bereits im Vorfeld Vorkehrungen zu ergreifen. Schon mit kleinen Maßnahmen können Sie sich und Ihre Mitmenschen schützen und Schäden an Ihren Gebäuden vermeiden.

  • Informieren Sie sich über die Gefahrensituation Ihres Hauses beziehungsweise Ihrer Wohnung anhand der Hochwassergefahrenkarte. Diese zeigt, welche Bereiche betroffen sind, wenn das Gewässer über die Ufer tritt und ist über den Umwelt-Daten und -Karten Onlinedienst UDO einsehbar.
  • Begrenzen Sie den Wasserzufluss und schaffen Sie aktiv Versickerungsmöglichkeiten: Achten Sie darauf, Flächen zu entsiegeln und zu bepflanzen, Regenwasser mittels Zisternen zu nutzen, Gartenmauern und Rückhaltebecken zu bauen beziehungsweise zu erhöhen. Bedenken Sie, dass das Wasser nicht zum Nachteil der Nachbarn ab- oder umgeleitet werden darf (§ 37 Wasserhaushaltsgesetz).
  • Sorgen Sie vor, um den Wassereintritt zu vermeiden. Bauen Sie Rückstauklappen beziehungsweise Hebeanlagen ein, um den Rückstau durch den Abwasserkanal ins Gebäude zu unterbinden beziehungsweise um das Abwasser in den Kanal zu befördern. Informieren Sie sich hierzu bei einem zuständigen Fachbetrieb für Sanitär-Heizung-Klima-Innung. Achten Sie auf wasserunempfindliche Baustoffe und prüfen Sie horizontale und vertikale Wandabdichtungen.
  • Sichern Sie sich finanziell durch eine Elementarversicherung ab. Schäden durch Hochwasser und Starkregen sind nicht automatisch in Ihrer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung inbegriffen. Achten Sie darauf, ob witterungsbedingte Schäden (beispielsweise Regen) und Schäden durch ausufernde Gewässer (Hochwasser) mitversichert sind.
  • Legen Sie sich eine Grundausrüstung für den Katastrophenfall zu. Eine Checkliste für den Notfallrucksack finden Sie auf der Internetplattform zum Hochwasserrisikomanagement des Landes.
  • Erstellen Sie einen privaten Alarm- und Einsatzplan. Sprechen Sie sich mit Nachbarn ab, falls Sie arbeits- oder urlaubsbedingt nicht vor Ort sind.
  • Dokumentieren Sie vorab Ihr intaktes Eigentum für die Schadensanzeige nach dem Ereignis.
  • Schalten Sie den Strom für gefährdete Gebäudeteile ab und sichern Sie Chemikalien, Gifte, Ihre Heizungsanlage und Ihren Öltank.
  • Informieren Sie sich über die Risiken anhand der Hochwassergefahrenkarte. Diese zeigt, welche Bereiche betroffen sind, wenn das Gewässer über die Ufer tritt und ist über den Umwelt-Daten und -Karten Onlinedienst UDO einsehbar.
  • Prüfen Sie den Schutz Ihres Betriebsgeländes und welche Gefahren für Ihren Betrieb drohen (beispielsweise Ausfall der Energieversorgung).
  • Richten Sie technische Schutzvorrichtungen ein, um Ihr Gebäude sowie Maschinen und Betriebsmittel zu sichern.
  • Prüfen Sie, welche Gefahren von Ihrem Betrieb ausgehen könnten (beispielsweise Lagerung von Chemikalien) und sprechen Sie sich eventuell mit Feuerwehr oder Dritten ab.
  • Erstellen Sie einen betriebsbezogenen Notfall- und Krisenmanagementplan und führen Sie regelmäßige Notfallübungen durch. Bestimmen Sie vorab die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Betrieb (beispielsweise. Dokumentation des Schadens, rechtzeitiges Wegfahren des Kfz-Fuhrparks, Klärung der Entscheidungswege).
  • Klären Sie vorab etwaige Haftungsfragen und prüfen Sie Ihre Versicherungsverträge sowie finanzielle Rücklagen für den Schaden durch Hochwasser und Starkregen und einen etwaigen Betriebsausfall.

Die Gewässergüte der Fließgewässer wird nach dem Saprobiensystem, einem Bioindikatorensystem, eingestuft (Karte der Gewässergüte in Lahr). Aussagen über den strukturellen Zustand der Gewässer zeigt die Karte der Gewässerstruktur in Lahr.

Badegewässer werden vom Landesgesundheitsamt nach der Badegewässerverordnung regelmäßig auf ihre Qualität untersucht. Neben den einzuhaltenden Richt- und Grenzwerten für mikrobiologische Parameter muss die Sichttiefe mindestens einen Meter betragen. Die Badegewässerkarte gibt einen Überblick über die gemeldeten und regelmäßig auf mikrobiologische Verunreinigungen untersuchten Badegewässer in Baden-Württemberg (z.B. Waldmattensee in Lahr).

Im Rahmen der der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfolgt auch eine umfassende Zusammenstellung über den Zustand der Gewässer (Teilbearbeitungsgebiet Kinzig/Schutter). Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, für die Gewässer einen „guten Zustand“ zu erreichen und zu bewahren, wobei die Richtlinie neben den chemischen Belastungen in den Oberflächengewässern insbesondere ökologische Aspekte in den Vordergrund rückt und für das Grundwasser auch den guten mengenmäßigen Zustand fordert.