Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Juli 2024 die Offenlage für den Bebauungsplan
PV-Anlage Waldmattensee
im Stadtteil Kippenheimweiler mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan mit Geltungsbereich, die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung, der Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung, die Projektbeschreibung Floating PV-Anlage und zudem die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung) in der Zeit vom
15. Juli 2024 bis einschließlich 19. August 2024
im Internet unter
www.lahr.de/beteiligungsverfahren.234300.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Offenlage Bebauungsplan PV-Anlage Waldmattensee, Stadtteil Kippenheimweiler veröffentlicht.
Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, 77933 Lahr/Schwarzwald während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
Mo – Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr
Do: 13:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Umweltbericht mit Erfassung / Bewertung der Schutzgüter:
- Boden/ Fläche
- Landschaftsbild/ Erholung, insbesondere Waldmattensee-Nordufer mit dem „Naturfreibad“
- Klima
- Mensch, Luft
- Wasser, insbesondere großer Baggersee „Waldmattensee“
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt („Flora“ und „Fauna“)
- Wechselwirkungen
2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Angaben zum zu prüfenden Artenspektrum
- Arten ohne geeigneten Lebensraum im Untersuchungsgebiet
- Nicht nachgewiesene bzw. nicht betroffene Arten:
- Wasserorganismen (Weichtiere, Schwimmkäfer, Wasserspinnen, Krebse), Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, Nachtfalter, Totholzkäfer u.a., Amphibien und Reptilien (Springfrosch, Mauereidechse), Fledermäuse, sonstige Säugetiere, höhere Pflanzen, Kiemenfußkrebse, Käfer-, Spinnenarten der Trockenstandorte
- Vögel
- Prüfung der Verbotstatbestände (Artenschutz) / Konfliktbewertung (Naturschutz)
Die Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden nicht erfüllt. Keine der relevanten Arten kommen im Vorhabensbereich vor (offene Baggerseefläche + Montagefläche).
3. Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung
Konflikte und notwendige Kompensationsmaßnahmen sowie Stellungnahmen zu den Schutzgütern:
- Boden/ Fläche
- Landschaftsbild/ Erholung
- Klima
- Mensch, Luft
- Wasser
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Zu allen Schutzgütern sind Beschreibungen mit Bewertung sowie die Prognose der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut vorhanden. Zu den betroffenen Schutzgütern sind Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsempfehlungen benannt.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an info@planschmiede-hansert.net erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Planschmiede Hansert + Partner mbH, Architekten I Stadtplaner, Kinzigtalstraße 11, 77799 Ortenberg), eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Stadt Lahr, 13. Juli 2024
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-0681
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
Die Beschlussvorlage können Sie hier (71/2024) einsehen.