30.04.2024 - Kreistag und Gemeinderäte der beteiligten Kommunen beraten gemeinsamen Vereinbarungsentwurf
Ganzheitliche Planung und Realisierung der neuen Kreisstraße
Der Bau der neuen Kreisstraße zwischen der Bundesstraße 3 in Ringsheim und der Bundesstraße 415 in Lahr ist ein zentrales Projekt für die regionale Verkehrsinfrastruktur, von dem neben Kippenheim auch alle weiteren anliegenden Kommunen maßgeblich profitieren werden. Das Landratsamt Ortenaukreis hat nun einen Entwurf für eine Vereinbarung vorgelegt, der die ganzheitliche Planung und Realisierung des Vorhabens sicherstellt.
Nachdem der Kreistag diesem Entwurf mit großer Mehrheit zugestimmt hat, wird er auch im Lahrer Gemeinderat in einer Sondersitzung am Montag, 17. Juni 2024, zur Abstimmung stehen.
„Die Grundsatzbeschlüsse des Kreistags und des Lahrer Gemeinderats zur neuen Kreisstraße kommen nach intensivem Ringen zwischen den Verwaltungen zu einem erfreulichen Abschluss“, betont Oberbürgermeister Markus Ibert. „Alle Beteiligten sind sich einig in dem Ziel, den gesamten Neubau bis zum Anschluss an die Bundesstraße 415 ganzheitlich und zeitnah zu realisieren, damit die Kreisstraße ihre optimale Wirkung als Ortsumfahrung und Entwicklungsachse entfalten kann. Dies ist zugleich unabdingbare Voraussetzung dafür, dass sich die Stadt Lahr an den Kosten beteiligt.“ Auch der nördliche Abschnitt der geplanten Radschnellverbindung Lahr-Emmendingen wird im Rahmen des Projekts verwirklicht – ein wichtiger Baustein der Radverkehrsförderung in der Region.
Wie aus dem Entwurf hervorgeht, ist der Ortenaukreis Vorhabenträger für die neue Kreisstraße. Das Projekt ist in zwei Vorhabenteile aufgesplittet, die voneinander abhängen. Der erste Vorhabenteil umfasst den Abschnitt von Ringsheim bis zum Anschluss an die Kreisstraße 5342 sowie an die Bundesstraße 3 am Sulzer Kreuz – hierfür obliegt die Erlangung des Baurechts dem Ortenaukreis. Für den zweiten Vorhabenteil, der den Abschnitt vom Anschluss an die Kreisstraße 5342 bis zum Anschluss an die Bundesstraße 415 beinhaltet, sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den Straßenbau durch kommunale Bauleitplanung der Stadt Lahr und der Gemeinde Kippenheim geschaffen werden.
Die beteiligten Kommunen sollen gemäß der Vereinbarung einen finanziellen Beitrag in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten leisten. Wie diese untereinander aufgeteilt werden, haben die Kommunen anhand mehrerer, unterschiedlich gewichteter Faktoren ermittelt. Berücksichtigt wurden die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die prognostizierte Entlastung, die Streckenlänge auf der jeweiligen Gemarkung sowie Industrie und Gewerbe in einem Korridor von drei Kilometer Abstand zur neuen Trasse.
„Wir haben in mehreren intensiven Abstimmungsrunden zwischen allen Beteiligten zu einem guten Konsens gefunden“, bilanziert Lahrs Baubürgermeister Tilman Petters. „Im nächsten Schritt setzen wir uns dafür ein, dass die Gremien in allen Kommunen, die von der neuen Kreisstraße profitieren, die Vereinbarung politisch bestätigen, damit wir möglichst zeitnah mit der Umsetzung dieses regional bedeutsamen Verkehrsprojekts starten können.“
Neben der bereits erfolgten Abstimmung im Kreistag am Dienstag, 30. April 2024, fassen die beteiligten Kommunen zeitlich unabhängig davon die notwendigen Gemeinderatsbeschlüsse. Die Vertragsparteien streben an, dass die neue Kreisstraße bis Ende 2028 fertiggestellt sein wird.