Blick über Lahr

Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan Bottenbrunnen, 4. Änderung

Geltungsbereich
Geltungsbereich
Quelle: Stadt Lahr
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 17. November 2025 in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den

Bebauungsplan Bottenbrunnen, 4. Änderung

mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst und für diesen eine (freiwillige) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan eingezeichnet.

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen. Alle maßgeblichen Unterlagen sind am Ende dieser Seite auch als Download verfügbar.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan, der Übersichtsplan, der Lageplan, die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung, die städtebaulichen Planungsziele, der Freiflächenplan, das Erschließungskonzept, der Vergleich der Entwurfsstadien, die Tiefgarage, die Schnitte, die Ansichten, die Perspektive und die Entwurfsbeschreibung in der Zeit vom

24. November 2025 bis einschließlich 23. Dezember 2025

veröffentlicht.

Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum im Flur des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald, während den genannten Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten:

Mo - Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr

Do: 13:00 - 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681

Stellungnahmen können entweder per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de, postalisch an Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald oder persönlich während der Öffnungszeiten im Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt eingereicht werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Stellungnahmen zu Protokoll gegeben werden.

Im weiteren Verfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 2. Halbsatz in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme erhält. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Abwägungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

 

Stadt Lahr, 22. November 2025

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald

Tel: 07821/910 -06 81

E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

www.lahr.de