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Fernwärme - Infos zu Verkehr, Umleitungen und Sperrungen

Nahaufnahme von gestapelten schwarzen Rohren mit gelben Endkappen hinter einer weißen Absperrung mit roten Streifen, im Hintergrund grüne Baumkronen.
Quelle: Stadt Lahr / Shutterstock
Lahr geht den nächsten Schritt zur Klimaneutralität: Im November 2025 beginnt der Ausbau des Fernwärmenetzes mitten in der Innenstadt. Es entsteht ein neuer, circa 785 Meter langer Abschnitt mit dem Potenzial von zwei Megawatt Leistung, der damit bis zu 500 Haushalte mit Wärme aus erneuerbarer Energie versorgen kann.
Fernwärme Ausbau Stadt Lahr: Karte, die farbig die einzelnen Bauabschnitte markiert.
Bauabschnitte Netzerweiterung Fernwärme
Quelle: Stadt Lahr

Träger des Vorhabens ist badenovaWÄRMEPLUS, Tochterunternehmen des Energieversorgers badenova. Ihr Fernwärmenetz ermöglicht eine hohe Effizienz in der Wärmeversorgung, die derzeit aus Biomethan und ergänzend aus Erdgas erfolgt. Ziel ist, in den kommenden Jahren nahezu vollständig auf grüne Energie umzustellen.

Pressemitteilung der Stadt Lahr zum Gesamtvorhaben 


Pressemitteilungen der Badenova zum Fernwärmeausbau
 

Bauabschnitte und Verkehrsregelungen

BA Straße  Kalenderwoche
3.1 Eichrodtstraße KW 32/2026 - 37/2026

 

Im Bauabschnitt 3.1 handelt sich um eine halbseitige Sperrung der Gothestraße im Bereich der westlichen Eichrodtstraße. Diese wird in dieser Zeit eine beidseitig befahrbare Sackgasse. Die Fahrtrichtung entlang der Goethestraße wird nach Norden gewährleistet. Für die Gegenrichtung wird eine Umleitung ausgewiesen.

Die Sperrung im Bauabschnitt 3.1.2 findet analog auf der gegenüberliegenden Straßenseite statt.

BA Straße  Kalenderwoche
3.2 Eichrodtstraße KW 19/2026 - 37/2026

 

Beide Hälften der Eichrodtstraße werden in diesem Bauabschnitt als Sackgasse ausgewiesen. Der Verkehr auf der Goethestraße ist durch diesen Bauabschnitt nicht tangiert. Die westliche Eichrodtstraße wird weiterhin als Sackgasse genutzt. Für die Abfahrt in der östlichen Eichrodtstraße wird die Einbahnstraße der Friedrich-Geßler-Straße in Gegenrichtung umgedreht.

BA Straße  Kalenderwoche
3.3 Eichrodtstraße KW 28/2026 - 31/2026  

 

Die westliche Eichrodtstraße ist auf einem Teilabschnitt gesperrt. Die Einfahrt ist weder aus der Straße Im Lotzbeckhof noch aus der Friedrich-Geßler-Straße möglich. Während der Verkehr aus der Straße Im Lotzbeckhof über ein Tor auf die Kaiserstraße umgeleitet wird, muss der Verkehr innerhalb der Friedrich-Geßler-Straße wenden und zurückfahren. Damit gehen beidseitige Halteverbote einher.

BA Straße  Kalenderwoche
3.4 Eichrodtstraße KW 21/2026 - 27/2026

 

Die westliche Eichrodtstraße wird zwischen der Schillerstraße und der Friedrich-Geßler-Straße gesperrt. Eine Umfahrung wird über die Schillerstraße, Lotzbeckstraße und Friedrich-Geßler-Straße ermöglicht.

BA Straße  Kalenderwoche
4.1 Schillerstraße KW 21/2026 - 28/2026

 

Mit der Sperrung der Schillerstraße im Einmündungsbereich geht die Aufhebung der Einbahnstraßen Eichrodtstraße und obere Schillerstraße einher. So wird gewährleistet, dass beispielsweise die Tiefgarage Marktplatz weiterhin anfahrbar bleibt. Bis zur Sperrung sind die Straßen aus jeder Richtung anfahrbar.

Parken

Parkzonen während des Ausbaus des Fernwärmenetzes - Ansicht eines Stadtplans, in dem der Innenstadtbereich rosa markiert ist, in dem Bewohner mit Bewohnerparkausweisen auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen frei parken dürfen. Blau markiert sind die Straßen Goethestraße, Bergstraße, Turmstraße, Gärtnerstraße und Tiergartenstraße - hier sind gebührenpflichtige Stellplätze für die Zeit der Maßnahme gebührenfrei. Grün markiert ist der Rathausplatz und ein Bereich der Lotzbeckstraße im Bereich der Hausnummer 4 - hier entstehen 39 zusätzliche Stellplätze, die mit Parkscheibe für die Dauer von einer Stunde genutzt werden können.
Parkzonen während des Ausbaus des Fernwärmenetzes
Quelle: Stadt Lahr

Mit dem Ausbau der Fernwärme sind Straßensperrungen leider unumgänglich. Die Stadt Lahr hat hierzu ein umfassendes Konzept erarbeitet, um die entfallenden Stellplätze nach Möglichkeiten zu kompensieren und jeder Personengruppe im Einzelnen gerecht zu werden, mehr dazu kann der jeweiligen Rubrik entnommen werden.

Alle Maßnahmen des Parkkonzeptes sind für die gesamte Bauzeit von etwa einem Jahr angedacht.

Die wegfallenden Stellplätze können aufgrund der Komplexität einzelner Bauabschnitte leider nicht konkret beziffert werden. Für den Entfall der Parkgebühren verzichtet die Stadt Lahr auf voraussichtlich 35.000 Euro.

Download: Innerstädtische Stellplatzregelung im Zeitraum der Fernwärme- Ausbauphase

Während der gesamten Baumaßnahme stehen Innenstadtbesucherinnen und -besuchern 39 zusätzliche Stellplätze auf dem Rathausplatz und in der Lotzbeckstraße zur Verfügung. Die Stellplätze dürfen für eine Stunde mit Parkscheibe genutzt werden. Die Auslegezeit der Parkscheibe wird an den Zeitraum der Parkscheinpflicht angepasst: montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr, samstags von 8 bis 12 Uhr.

Eine Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Parkzeit ist nicht möglich.

Für Pendlerinnen und Pendler wird eine zusätzliche neue Regelung eingeführt. Auf dem äußeren Innenstadtring – in der Goethe-, Turm-, Gärtnerstraße sowie entlang der B 415 – entfällt während der Bauzeit die Pflicht zur Entrichtung von Parkgebühren bzw. zur Beachtung von Parkscheinzeiten.

Anwohnerinnen und Anwohner mit gültigem Bewohnerparkausweis dürfen kostenfrei auf allen gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen parken. Das bedeutet, dass in dieser Zeit die Bewohnerparkzonen 1 und 2 aufgehoben werden. Im Regelbestand darf auch nicht auf allen öffentlichen Stellplätzen mit dem Bewohnerparkausweis gebührenfrei geparkt werden. Hierfür sind stattdessen explizit Bewohnerparkflächen ausgewiesen. Die Regelung während der Baumaßnahme gilt unabhängig von der jeweiligen Bewohnerparkzone für das gesamte Innenstadtgebiet und soll sicherstellen, dass Anwohner auch während der Bauphase flexibel und ohne zusätzliche Belastung parken können.

Sollten im Zuge der Bauarbeiten bestehende Schwerbehindertenstellplätze entfallen, werden gleichwertige Ersatzstellplätze in unmittelbarer Nähe eingerichtet. Die neuen Standorte werden entsprechend ausgeschildert.

Sonstiges

Durch die einzelnen Bauabschnitte sind Umleitungen für den Lieferverkehr leider nicht vermeidbar. Eine besondere Herausforderung wird der Sperrzeitraum der Kreuzstraße (Bauabschnitt 4) sein. In dieser Zeit muss der Lieferverkehr über den Rathausplatz und anschließend die Waldhornstraße geleitet werden, um den Museumsplatz und die dahinterliegenden Bereiche zu erreichen.

Welche Einschränkungen gibt es im Bereich des ÖPNV?

Im ersten Bauabschnitt wird die Lotzbeckstraße Höhe der Musikschule halbseitig in Fahrtrichtung Bahnhof und auf Höhe des Rathauses Luisenschule voll gesperrt. In dieser Zeit ergeben sich folgende Anpassungen:

  • Einbahnstraßenregelung in der Lotzbeckstraße Richtung Schwarzwaldstraße stadtauswärts
  • Umleitung der Buslinien stadteinwärts in der Schwarzwaldstraße nach der Haltestelle „Ludwigstraße“ über die Gutleutstraße zur Kaiserstraße
  • Entfall der Haltestelle „Dreyspringstraße stadteinwärts > Ersatz dafür die Haltestelle „Ludwigstraße“ oder „Stadtpark“
  • Entfall der Haltestelle „IHK“ stadteinwärts > Ersatz dafür die Haltestelle „Stadtpark“ oder „Christian-Trampler-Hof“
  • Entfall der Haltestelle „Goethestraße“ stadteinwärts > Ersatz dafür die Haltestelle „Christian-Trampler-Hof“ oder „Lammstraße“

 

  • Vollsperrung Höhe Rathaus Luisenschule
    • Entfall Haltestelle Rathausplatz  > Ersatzhaltestelle Doler Platz

Sind die Mobilitätsangebote (Carsharing, Mietradsystem) durch die Maßnahme beeinträchtigt?

 

Egal in welchem Abschnitt sich der Fernwärme-Ausbau befindet, der Rathausplatz ist immer mindestens aus einer Richtung erreichbar. Es sind deshalb keine Einschränkungen zu erwarten.

Die Sperrungen gelten leider auch für Radfahrer und E-Scooter. Die Fahrbahnen werden in ihrer vollen Breite für die Baumaßnahme benötigt, lediglich die Gehwege werden freigehalten. Diese sind aber, mit Ausnahme der Regelung für Kinder, nicht für den Rad- und E-Scooterverkehr vorgesehen und deshalb weiterhin in der Nutzung verboten.

Die Ausnahmegenehmigung ist weiterhin nutzbar, allerdings sind je nach Abschnitt die Zufahrten zur Innenstadt gesperrt. Das gilt auch für Personen, die eine Ausnahmegenehmigung besitzen. Sofern eine alternative Anfahrtsroute besteht, kann diese mit der Ausnahmegenehmigung selbstverständlich genutzt werden.

Während der gesamten Maßnahme werden die Gehwege freigehalten. Eine fußläufige Erreichbarkeit aller Gebäuden ist somit sichergestellt. Die Zufahrten variieren je nach Bauabschnitt. Grundsätzlich sind die Zufahrten nur bis zur jeweiligen Sperrung möglich. Eine Befahrung des Baufeldes wird nicht möglich sein. Vor Beginn der Sperrung werden Sie mittels Einwurfschreiben über die Einschränkungen sowie deren Dauer informiert.

Für die Müllabfuhr werden, sofern kein Durchkommen bei einzelnen Abschnitten nicht gewährleistet werden können, Sammelstellen eingerichtet. Die betroffenen Anwohnenden werden im Vorfeld mittels Einwurfzettel informiert.

Ich fühle mich vom Lärm oder Schmutz durch die Baustelle beeinträchtigt. Wohin kann ich mich wenden? Für Fragen und Beschwerden zur Maßnahme steht der Vorhabenträger Badenova Wärmeplus zur Verfügung. Sie können sich unter der Tel. 0761 / 279 7777 oder per Mail an waerme@badenova.de an die Ansprechpartner der Badenova wenden.

Nein, die Baumaßnahme wird in allen Fällen berücksichtigt. Notfalls werden einzelne Verkaufsstände angepasst.

Um Fernwärme zu beziehen, prüft die badenovaWÄRMEPLUS gerne, ob die jeweiligen Interessenten im Einzugsgebiet des Wärmenetzes liegen. Außerdem berät man rund um den Anschluss, rechtliche Bedingungen und Fördermöglichkeiten sowie zu den Kosten von Fernwärme.

 

Die Anschlussmöglichkeit kann online geprüft werden unter: https://www.badenovawaermeplus.de/waermeversorgung/fernwaerme/fernwaerme-beziehen/. Alternativ per E-Mail an: waerme@badenova.de oder unter Tel.Nr.: 0761 279-7777

Kontakt

badenova:

Bei Fragen zum Bauprojekt steht Ihnen die badenovaWÄRMEPLUS als Ansprechpartner unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung: Tel. 0761 / 279 4003 oder per Mail an waerme@badenova.de.

 

Straßenverkehrsbehörde - Stadt Lahr:

Straßenverkehrsrechtliche Fragen können Sie gerne an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Lahr richten: Tel. 07821 / 910-0326 oder per Mail an strassenverkehr@lahr.de.