18.09.2026 - Oberbürgermeister Markus Ibert informiert über Austausch mit Landrat Thorsten Erny und Ergebnis der externen juristischen Prüfung
„Die neue Kreisstraße ist unverzichtbar“
„Der Neubau der Kreisstraße 5344 entlastet die Ortsdurchfahrten von Kippenheimweiler und Langenwinkel unmittelbar sowie Mietersheim und Sulz mittelbar, verbessert die Erreichbarkeit des geplanten Klinikumsneubaus und dient der Wirtschaft in der gesamten Region als Entwicklungsachse“, betont Oberbürgermeister Markus Ibert. Der Austausch mit Landrat Thorsten Erny zum aktuellen Sachstand und das Ergebnis einer externen juristischen Prüfung zeigen nun, dass es für die Stadt Lahr in jeder Hinsicht zielführend ist, das Vorhaben gemeinsam mit den Vertragspartnern wie geplant umzusetzen.
Wie das Gutachten ausführt, kann sich die Stadt Lahr nicht einseitig von der Vereinbarung zum Neubau der Kreisstraße 5344 lösen. Ein entsprechender Ausstiegsbeschluss des Gemeinderats wäre rechtswidrig. Eine einvernehmliche Aufhebung der Vereinbarung mit allen Vertragspartnern –dem Ortenaukreis sowie den Städten und Gemeinden Ettenheim, Mahlberg, Kippenheim, Ringsheim und Kappel-Grafenhausen – wäre zwar möglich, würde aber dazu führen, dass die Stadt Lahr die bisherigen Aufwendungen für den Abschnitt Lahr allein entschädigen müsste. Diese belaufen sich nach Angaben des Landratsamts Ortenaukreis bislang auf rund 2,43 Millionen Euro.
„Die externe juristische Prüfung war wichtig, weil sie aufzeigt, welchen finanziellen Preis die Stadt Lahr für den Ausstieg aus dem Projekt Kreisstraße bezahlen müsste“, betont Markus Ibert. „Zu den Kosten von 2,43 Millionen Euro hinzu käme jedoch noch der politische Preis, der aus meiner Sicht noch weit höher wiegt. Dies habe ich im Gespräch mit dem Landrat bekräftigt, denn es geht letztlich auch um die Verlässlichkeit der Stadt Lahr als Partner des Ortenaukreises und der Umlandgemeinden. Für mich bleibt deshalb klar: Die neue Kreisstraße ist unverzichtbar. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, das Projekt ganzheitlich und zeitnah zu realisieren.“
Der Lahrer Gemeinderat hatte im Juni 2024 dem Entwurf des Landratsamts Ortenaukreis für die Vereinbarung zum Neubau der Kreisstraße mehrheitlich zugestimmt. Bei einem Baubeginn bis Juni 2029 ist der Kostenanteil der Kommunen für das Gesamtprojekt auf zehn Prozent gedeckelt. Nach dem vereinbarten Aufteilungsschlüssel entfällt auf die Stadt Lahr damit ein Kostenanteil von rund vier Millionen Euro.
Anlass der Prüfung war ein Schreiben, in dem die Gemeinderatsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Oberbürgermeister aufgefordert hatten, die Möglichkeiten eines geordneten Ausstiegs aus dem Projekt zu erörtern. Der Lahrer Gemeinderat hatte im Juni 2024 dem Entwurf des Landratsamts Ortenaukreis für die Vereinbarung zum Neubau der Kreisstraße mehrheitlich zugestimmt.