Da zusätzlich zur Umleitung mit einer Verkehrszunahme in der Kruttenaustraße durch den ortskundigen PKW-Verkehr zu rechnen ist, wird dort eine Ampelanlage zur besseren Steuerung eingerichtet. Der Fußverkehr wird aus Sicherheitsgründen umgeleitet, da die Unterführung nur eine geringe Breite aufweist.
In Hugsweier wird an der Hauptstraße und an der Kirchstraße ein beidseitiges Haltverbot erlassen, damit parkende Fahrzeuge die Verkehrssituation nicht zusätzlich erschweren.
Auf allen Umleitungsstrecken müssen außerdem zusätzliche Haltverbote an potenziellen Engstellen für den Begegnungsverkehr eingerichtet werden. Ein rechtswidriges Abstellen der Fahrzeuge kann unmittelbar zu einem erheblichen Rückstau führen. Um die Leichtigkeit des Verkehrs zu unterstützen und potenzielle Abschleppmaßnahmen zu verhindern, werden alle Verkehrsteilnehmenden dringend um Beachtung gebeten.
Die Stadtverwaltung hat bereits Kontakt zum Landratsamt Ortenaukreis, Straßenbauamt, aufgenommen und prüft eine Optimierung der Ampelanlagen entlang der Bundesstraße 415 außerorts, um die neu verlagerte Verkehrsmenge besser zu berücksichtigen.
Ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, werden Beobachtungen und Erfahrungswerte zeigen. Beispielsweise führt die Sperrung auch zu innerstädtischem Verlagerungsverkehr, der nicht im Vorfeld vollständig prognostiziert werden kann.