Blick von oben in den Rathaus Innenhof mit einem kleinen Park

Brückensperrung Rheinstraße

Bild der Rheimstraße mit Stempel Vollsperrung
Bahnbrücke Rheinstraße für Kfz gesperrt, für Fußgänger und Radfahrer wieder geöffnet
Quelle: Stadt Lahr
Aufgrund einer Rissbildung ist die Lahrer Bahnbrücke in der Rheinstraße bis auf Weiteres für jeglichen motorisierten Verkehr gesperrt.

Auf der Grundlage bisheriger Untersuchungen ist die Brücke für den Fuß- und Radverkehr ab Mittwoch, 14. Oktober 2026 vorerst wieder freigegeben.

Ob eine Öffnung auch für Autos vertretbar ist, wird sich voraussichtlich bis Mitte November 2026 entscheiden. Die Zustandsbewertung der Brücke wird weiterhin fortlaufend aktualisiert, um stets das höchstmögliche Maß an Sicherheit zu gewährleisten. 

 

Umleitungen für gesperrte Bahnbrücke Rheinstraße

Plan der Umleitungsstrecke, wie im Text beschrieben
Quelle: Stadt Lahr

Während der Sanierung der Bundesstraße 3 wird der aus nördlicher Richtung kommende Verkehr über den Hirschplatz in die Alte Rheinstraße, über die Eisenbahnstraße und die Vogesenstraße zurück auf die Bundesstraße 3 geleitet. Für den Verkehr auf der Bundesstraße 3 aus südlicher Richtung gilt die Umleitungsstrecke in umgekehrter Reihenfolge.

Im Anschluss an die Sanierung wird diese Umleitung für kurzfristige, ungeplante Umleitungen beibehalten, zum Beispiel im Falle eines Unfalls. Die dauerhafte Umleitung wird dann jedoch über die Bundesstraßen 3 und 415 verlaufen. Wer sein Ziel im Gewerbegebiet hat, kann dort auf die Raiffeisenstraße abfahren, zur Autobahn kann regulär über die B 415 gefahren werden.

Die Vollsperrung der Bahnbrücke in der Rheinstraße hat erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Lahr und den umliegenden Gemeinden. Um den Busverkehr trotz der Umleitungen möglichst zuverlässig zu gestalten und die Fahrpläne zu stabilisieren, haben die Stadt Lahr und die SWEG gemeinsam erste Anpassungen abgestimmt.

Diese gelten ab Samstag, 8. August 2026.

Die aktualisierten Fahrpläne finden Sie auf dieser Seite zum Download.

Da zusätzlich zur Umleitung mit einer Verkehrszunahme in der Kruttenaustraße durch den ortskundigen PKW-Verkehr zu rechnen ist, wird dort eine Ampelanlage zur besseren Steuerung eingerichtet. Der Fußverkehr wird aus Sicherheitsgründen umgeleitet, da die Unterführung nur eine geringe Breite aufweist.

In Hugsweier wird an der Hauptstraße und an der Kirchstraße ein beidseitiges Haltverbot erlassen, damit parkende Fahrzeuge die Verkehrssituation nicht zusätzlich erschweren.

Auf allen Umleitungsstrecken müssen außerdem zusätzliche Haltverbote an potenziellen Engstellen für den Begegnungsverkehr eingerichtet werden. Ein rechtswidriges Abstellen der Fahrzeuge kann unmittelbar zu einem erheblichen Rückstau führen. Um die Leichtigkeit des Verkehrs zu unterstützen und potenzielle Abschleppmaßnahmen zu verhindern, werden alle Verkehrsteilnehmenden dringend um Beachtung gebeten.

Die Stadtverwaltung hat bereits Kontakt zum Landratsamt Ortenaukreis, Straßenbauamt, aufgenommen. Die Ampelanlagen entlang der Bundesstraße 415 außerorts werden optimiert, um die neu verlagerte Verkehrsmenge besser zu berücksichtigen.

Ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, werden Beobachtungen und Erfahrungswerte zeigen. Beispielsweise führt die Sperrung auch zu innerstädtischem Verlagerungsverkehr, der nicht im Vorfeld vollständig prognostiziert werden kann.

Rettungsfahrzeuge müssen ebenfalls die Umleitung über die Bundesstraßen nutzen und befahren diese im Rahmen ihrer üblichen Sonderrechte. Es wurden allerdings Notfallpläne für verschiedene Umleitungsszenarien bei einer Unfalllage erarbeitet. Die dazugehörigen Verkehrszeichen werden möglichst zeitnah montiert.

Insbesondere die Bundesstraße 415 als Hauptverkehrsachse steht zur Verfügung. Zudem gibt es sowohl südlich als auch nördlich weitere Querungsmöglichkeiten für die Rettungsfahrzeuge über die Rheintalbahn. Die Feuerwehr verfügt auf beiden Seiten der Bahnlinie über alarmierbare Abteilungen. Die grundsätzliche Versorgung der jeweiligen Ausrückebereiche bleibt damit gewährleistet. Je nach Standort einzelner ehrenamtlicher Einsatzkräfte kann sich deren Anfahrt zum Feuerwehrhaus jedoch verlängern – wie bei jedem Stau oder bei jeder Baustellensituation.

Verständlicherweise sucht sich der ortskundige Verkehr über nicht ausgewiesene Umleitungsstrecken auch eigene Wege. Die Stadtverwaltung versucht bestmöglich, einer Verteilung auf verschiedene Strecken gerecht zu werden, um den Verkehrsfluss insgesamt zu erhalten.

So wurden beispielsweise ergänzende Maßnahmen in der Kruttenaustraße und in der Eisenbahnstraße getroffen. Weitere Strecken werden beobachtet. Sollte sich ein Handlungsbedarf abzeichnen, wird kurzfristig nachgesteuert.

Damit die Maßnahmen wirkungsvoll bleiben, wird der Kommunale Ordnungsdienst dringend notwendige Haltverbote durch Abschleppen der falsch geparkten Fahrzeuge durchsetzen.

Auch die Kontrolldichte auf dem Fuß- und Radweg im Bereich der Hursterhofbrücke wird erhöht, da der motorisierte Rollerverkehr den Weg nicht befahren darf und durch die einnehmende Breite eine Gefährdung des Fuß- und Radverkehrs darstellt.

Die Sperrung gilt bis auf Weiteres. Die Stadt Lahr hat bereits Kontakt zu einem Fachbüro aufgenommen. Das weitere Vorgehen wird sich nach dessen Empfehlungen richten. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird die Stadtverwaltung darüber informieren.

Die Stadt Lahr bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die sie nicht leichtfertig vornimmt. Über allem steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – auf der Brücke und auf den Gleisen, die unter der Bahnbrücke hindurchführen.

Für die Bahnbrücke und auch für die Schutterbrücke in der Rheinstraße sind Ersatzneubauten unumgänglich. Die Stadt Lahr ist bezüglich der Bahnbrücke schon seit längerer Zeit in Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG. Ziel der Stadt ist, einen Neubau möglichst zeitnah in die Wege zu leiten. Hierzu ist im ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie vorgesehen.

 

Die Brücken im Stadtgebiet werden regelmäßig überprüft. Erst die jüngste Bauwerksprüfung, deren Ergebnisse im Frühjahr 2026 vorlagen, ergab für die Bahnbrücke eine ungenügende Bewertung. Die Stadt Lahr hat daraufhin für die Bahnbrücke sofort Begrenzungen eingeführt: auf Tempo 30 sowie auf maximal 16 Tonnen schwere Fahrzeuge, verbunden mit einem Abstandsgebot von 70 Metern für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ziel war, die Verkehrslast der Brücke zu reduzieren und Schäden zu vermeiden.

Seither wird die Bahnbrücke täglich auf Rissbildungen überwacht. Beim Monitoring am Montag, 20. Juli 2026, ist ein mehrere Zentimeter langer Riss entdeckt worden – an der Nordseite der Brücke, quer zur Fahrbahn und mittig über der Stütze, was ein statisches Problem nahelegt. Das Gutachten eines externen Fachbüros, das aufgrund der Ergebnisse der Bauwerksprüfung im Frühjahr beauftragt worden war, führt hierzu eindeutig aus: Ist ein Riss jeglicher Art zu erkennen, ist dieser als Ankündigungsriss zu interpretieren und die Brücke sofort zu sperren.