Blick über Lahr

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo“)

Auf dieser Seite finden Sie Bauvorhaben für die eine begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

Die Stadt Lahr führt eine begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Projekt Freiburger Straße 16 durch. Für das geplante Wohnbauvorhaben (Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 14 Wohneinheiten und 14 Stellplätzen; sowie Abbruch des bestehenden Wohn- und Garagengebäudes) auf dem Grundstück Flst.-Nr. 24324/5 und 24324/14, Gemarkung Lahr wird die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erforderlich. Hier findet das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich der sogenannte „Bauturbo“, nach §§ 246e, 31 Abs. 3 oder 34 Abs. 3b BauGB Anwendung.

Die Abgabe von Stellungnahmen ist vom 27. September 2026 bis einschließlich 26. Oktober 2026 möglich.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch erfolgen, z. B. per E-Mail an baugesuche-stadtplanung@lahr.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg eingereicht werden, beispielsweise postalisch (Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald).

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Für die Gremienberatung werden Stellungnahmen anonymisiert. Nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können berücksichtigt werden.

 

Stadt Lahr, 26. September 2026

 

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon: 07821/910-0681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de

Die Stadt Lahr führt eine begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Projekt Kruttenaustraße 40 durch. Für das geplante Wohnbauvorhaben (Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern) auf dem Grundstück Flst.-Nr. 22534/2, Gemarkung Lahr wird die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erforderlich. Hier findet das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich der sogenannte „Bauturbo“, nach §§ 246e, 31 Abs. 3 oder 34 Abs. 3b BauGB Anwendung.

Die Abgabe von Stellungnahmen ist vom 13. September 2026 bis einschließlich 12. Oktober 2026 möglich.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch erfolgen, z. B. per E-Mail an baugesuche-stadtplanung@lahr.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg eingereicht werden, beispielsweise postalisch (Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald).

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Für die Gremienberatung werden Stellungnahmen anonymisiert. Nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können berücksichtigt werden.

 

Stadt Lahr, 12. September 2026

 

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon: 07821/910-0681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de

Die Stadt Lahr führt eine begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den folgenden Projekten durch:
- Regine-Jolberg-Straße 7, Stadtteil Langenwinkel (Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses des bestehenden Wohnhauses)
- Am Schulacker 2, Stadtteil Mietersheim (Erweiterung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garage)
Für die geplanten Wohnbauvorhaben auf den Grundstücken Flst.-Nr. 1500, Gemarkung Langenwinkel und Flst.-Nr. 1933, Gemarkung Mietersheim wird die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erforderlich. Hier findet das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich der sogenannte „Bauturbo“, nach §§ 246e, 31 Abs. 3 oder 34 Abs. 3b BauGB Anwendung.

Die Abgabe von Stellungnahmen ist vom 30. August 2026 bis einschließlich 29. September 2026 möglich.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch erfolgen, z. B. per E-Mail an baugesuche-stadtplanung@lahr.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg eingereicht werden, beispielsweise postalisch (Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald).

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Für die Gremienberatung werden Stellungnahmen anonymisiert. Nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können berücksichtigt werden.

 

Lahr, 29. August 2026

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon: 07821/910-0681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de

Die Stadt Lahr führt eine begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den folgenden Projekten durch:
- Regine-Jolberg-Straße 7, Stadtteil Langenwinkel (Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses des bestehenden Wohnhauses)
- Am Schulacker 2, Stadtteil Mietersheim (Erweiterung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garage)
Für die geplanten Wohnbauvorhaben auf den Grundstücken Flst.-Nr. 1500, Gemarkung Langenwinkel und Flst.-Nr. 1933, Gemarkung Mietersheim wird die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erforderlich. Hier findet das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich der sogenannte „Bauturbo“, nach §§ 246e, 31 Abs. 3 oder 34 Abs. 3b BauGB Anwendung.

Die Abgabe von Stellungnahmen ist vom 30. August 2026 bis einschließlich 29. September 2026 möglich.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch erfolgen, z. B. per E-Mail an baugesuche-stadtplanung@lahr.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg eingereicht werden, beispielsweise postalisch (Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald).

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Für die Gremienberatung werden Stellungnahmen anonymisiert. Nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können berücksichtigt werden.

 

Lahr, 29. August 2026

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon: 07821/910-0681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de

Die Stadt Lahr führt eine begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Projekt Austraße 46, Stadtteil Sulz durch. Für das geplante Wohnbauvorhaben (Wohnhauserweiterung) auf dem Grundstück Flst.-Nr. 4651, Gemarkung Sulz wird die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erforderlich. Hier findet das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich der sogenannte „Bauturbo“, nach §§ 246e, 31 Abs. 3 oder 34 Abs. 3b BauGB Anwendung.

Die Abgabe von Stellungnahmen ist vom 12. Juli 2026 bis einschließlich 11. August 2026 möglich.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch erfolgen, z. B. per E-Mail an baugesuche-stadtplanung@lahr.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg eingereicht werden, beispielsweise postalisch (Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald).

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Für die Gremienberatung werden Stellungnahmen anonymisiert. Nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können berücksichtigt werden.

 

Stadt Lahr, 11. Juli 2026

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon: 07821/910-0681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de