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22.08.2019 - Noch freie Mittel Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen und Katern

Zu Jahresbeginn wurden vom Gemeinderat Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro für die Kastration von Katzen und Katern bereitgestellt. Knapp dreiviertel dieser Mittel stehen noch zur Verfügung. Noch bis einschließlich 31. Oktober 2019 können in Lahr lebende Personen einen Antrag auf Zuschuss zur Kastration ihrer Katzen und Kater beantragen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Kastration im Jahr 2019 erfolgt ist. Zur Antragstellung wird ein Bild des Tieres, die entsprechende Tierarztrechnung und ein formloser Antrag benötigt, der Name und Anschrift des Halters sowie die Bankverbindung enthält. Die Zuschussanträge nimmt die jeweilige Ortsverwaltung bzw. das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr entgegen. Für Katzen wird ein Zuschuss zur Kastration in Höhe von 40,00 Euro, für Kater ein Zuschuss von 20,00 Euro an die Halter der Tiere ausbezahlt.

Das Rechts- und Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass der Verfügungsrahmen für die Bezuschussung der Kastrationen in Höhe von 2.000,00 Euro nicht überschritten werden kann. Es wird daher empfohlen, die Kastrationen und die Übersendung der Antragsunterlagen zeitnah durchzuführen.